Full text: Kurhessischer Kalender // Amtlicher Kalender für das Kurfürstenthum Hessen (1836-1845)

Auszug aus dem Gesetz vom 26. Februar 1841, 
die Stempelsteuer betreffend. 
z. 82. Auslaͤndische Kalender oder damit versehene Taschenbuͤcher sind der Stempel-Abgabe 
dergestalt unterworfen, daß ein jedes Stuͤck, welches in Unsere Lande eingefuͤhrt wird, sofort 
zur Stempelung der Behoͤrde uͤbergeben und mit einem Stempel von 4 gGr. bedruckt werden soll. 
. 87. Fuͤr jeden ungestempelten auslaͤndischen Kalender soll von demjenigen, bei welchem 
solcher vorgefunden wird, eine Strafe von Fuͤnf Thalern erlegt und die Stempelung 
noch bewirkt werden. 
Erklaͤrung der Zeichen. 
Der mit einem * bezeichnete 23. Juli ist das Geburtsfest Sr. Koͤnigl. Hoheit des Kurfuͤrsten. 
und 
der mit ** bezeichnete 20. August das Geburtsfest Sr. Hoheit des Kurprinzen u. Mitregenten. 
Die mit einem bezeichneten Tage sind katholische Feiertage (s. außerdem Seite 15). 
Neumond. Erstes Viertel. Vollmond. Letztes Viertel. 
Widder. Stier. Zwillinge. Krebs. Loͤwe. Jungfrau. Waage. Scorpion. Schuͤtze. Steinbock. Wassermenn. Fische 
s G 8 * I — B — 
Kennzeichen des Jahres. 
(im gregorianischen [christlichen] Kalender) 
Die guͤldene Zahl: Die Epakten: Der Sonnenzirkel: Der Roͤmer Zinszaͤhl: Der Sonntags-Buchstabe 
3. XXII. 6. 3. L. 
Die vier Quatember. 
Den 12. Februar. Den 14. Mai. Den 17. September. Den 17. December. 
Dise vier Jahreszeiten.“ 
Fruͤhlings Anfang den 21. Maͤrz. Herbsts Anfang den 25. September 
Sommers Anfang den 21. Juni. Winters Anfang den 22. December. 
Von den Finsternissen des Jahres. J 
In diesem Jahre finden zwei Sonnen- und zwei Mondfinsternisse Statt, von welchen die erste Sonnen⸗ 
und die zweite Mondfinsterniß in unseren Gegenden sichtbar sind. 
Die erste Sonnenfinsterniß tritt ein den Gten Mai Die zweite Mondfinsterniß tritt ein in der, Nacht 
und zwar vom 18ten auf den 14ten November, und zuwar 
Anfang derselben: Morgens 9 Uhr 28 Minuten, Anfang derselben: Nachts 11 Uhr 49 M'inuten. 
Ende — — 11 2 38 ⸗ Ende — — 326 
Groͤße: 8,8 Zoll. Groͤße: 10,8 Zoll. 
Die beiden in unseren Gegenden nicht sichtbaren Verfinsterungen ereignen sich: 9— 
a) die erste Nendinsterniß den 21sten Mai, sichtbar in Neuholland und den oͤstlichen Theil en von 
Asien und Afrika; —— 
die zweite Eonnenfinsterniß in der Nacht vom Sosten auf den 81sten October, hauptsaͤchlich 
sichtbar in der Suͤdsee, außerdem in Neubolland, Java ꝛc. 
Am Sten Mai ereignet sich eini Merkur-Burchgang. 
Anmerkung. Alle Zeit⸗ Angaben sind in Casseler mittlerer Zeit angesetzt.
	        
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