Full text: Kurhessischer Kalender // Amtlicher Kalender für das Kurfürstenthum Hessen (1836-1845)

Auszug aus dem Gesetz vom 26. Februar 18414,— 
die Stempelsteuer betreffend. 
§. 82. Auslaͤndische Kalender oder damit versehene Taschenbuͤcher sind der Stempel⸗Abgabe 
dergestalt unterworfen, daß ein jedes Stuͤck, welches in Unsere Lande eingefuͤhrt wird, sofort 
zur Stempelung der Behoͤrde uͤbergeben und mit einem Stempel von 4 gGr. bedruckt werden soll. 
d. 87. Fuͤr jeden ungestempelten guslaͤndischen Kalender soll von demjenigen, hei welchem 
n solcher vorgefunden wird, eine Strafe von Fuͤnf T halern erlegt und die Stempelung 
noch bewirkt werden. 
Erklaͤrung der 8eichen. 
Der mit einem * bezeichnete 23. Juli ist das Geburtsfest Sr. Koͤnigl. Hoheit des Kurfuͤrsten 
und 
der mit ** bezeichnete 20. August das Geburtsfest Sr. Hoheit des Kurprinzen u. Mitregenten 
Die mit einem * bezeichneten Tage sind katholische Feiertage (f. außerdem Seite 15). 
Neumond. Erstes Viertel. Vollmond. Letztes Viertel. 
— CS 
Kennzeichen des J ahres. 
im gregorianischen Ichristlichen] Kalender) 
Die guͤldene Zahl. 2. 
Die Epakten . XI. 
Der Sonnenzirkel.5. 
Der Roͤmer Zinszahl. 2. 
Der Sonntags-Buchstabe 6. F. 
Dise vier Quatember. 
Den 28. Februar. Den 29. Mai. Den 18. September. Den 18. December. 
Die vier Jahre szeiten. 
Frühlings Anfang den 20. Maͤrz. Herbsts Anfang den 22. September. 
Sommers Anfang den 20. Juni. Winters Anfang den 21. December. 
Von den Finsternissen des Jahres. 
In diesem Jahre finden fuͤns. Finsternisse Statt, naͤmlich drei Sonnen- und zwei Mondfinsternisse, 
von welchen nur die letzteren in unferen Gegenden sichtbar seyn werden. 
Die erste Mondfinsterniß ereignet sich in 5 Die zweite Mondfinsterniß ereignet sich in 
Nacht vom 81sten Mai auf den Isten' Juni. der, Nacht vom Aasten auf den Losten November. 
Anfang derselben uͤberhaupt ...dihr Anfang derselben uͤberhaupt·10 ühr 27 Rin. 
— des totalen Verfinsterns — des totalen Verfinsterns 11355- 
Mitte derselben ......5 Mitte derselben...1222⸗ 
Ende des totalen Verfinsterns. Ende des totalen Verfinsters 1 9⸗ 
— der Finsterniß uͤberhaupt. — der Finsterniß uͤberhaupt,217 
Anmerkung. Alle Zeit-Angaben sind in Casseler mittlerer Zeit angesebt. 
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