Volltext: Kurhessischer Kalender // Amtlicher Kalender für das Kurfürstenthum Hessen (1836-1845)

Auszug aus dem Gesetz vom 26. Februar 1841, 
die Stempelsteuer betreffend. 
z. 82. Auslaͤndische Kalender oder damit versehene Taschenbuͤcher sind der St 
dergestalt unterworfen, daß ein jedgr ck, welches in Unsere Lande eingefuͤhrt 
zur Stempelung der Behoͤrde hoergen mit einem Stempel von 4 gGr. bedru 
z. 87. Fuͤr jeden ungestempelten guslandiße en Kalender soll von demjenigen, 
soicher vorgefunden wird, einx Sirate von Fuͤnf aten erlegt und die 
noch bewirkt werden. 
e ishee n. 
Der mit einem * bezeichnete 28. Juli ist das Geburtsfest Sr. Koͤnigi. Hoheit de 
der —8 bezeichne 26. August das Geburtsfest Sr. Hoheit des Kurprinzen u. 
Die mit einem 7 bezeichneten age sind kathousche delernge (s. außerdem Seite 
Neumond. Erstes Viertel. Volimond. J Lehtes Vier 
) DD C 
— 
Die 
Den 8. Maͤrz. 
im gregorianischen christlichen] Kalender) 
Die guͤldene Zahl .. 4. 
Die Epakten XXX. 
Der Sonnenzirkel..“ 
Der Roͤmer Zinszahl. 
Der Sonntags-Buchstabe 
⸗ 
2 4 
4 
Quatem ber. 
*,.. n 
Jen 20. September. Den 20. Dece 
Die wier Jahreszeiten. — 
Fruͤhlings Anfang den 21. Maͤrz. Herbsts Anfang den 25. Septe 
Sommers Anfang den 22. Juni. Winters Anfang den 22. Decer 
Von den Finsternissen des Jahres 1843. 
In diesem Jahre finden drei Finsternisse Statt, naͤmlich zwei Sonnen⸗ und eine 
Nur, die letzte wird in unseren Gegenden sichtbar seyn, naͤmlich in der Nacht vom S6ten auf de 
Anfang derselben: den 6. December Abends 11 Uhr 56 Minuten, 
—S —65650 — 
knde — —7 — — — 453 — 
Groͤße: P,s5 Zoll, also 
— — 
— 
Unmerkung. —X zZeit⸗ Angaben sind in Casseler mittlerer Zeit angesetzt
	        
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