Full text: Kurhessischer Kalender // Amtlicher Kalender für das Kurfürstenthum Hessen (1836-1845)

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neinschaftlich besprochen und festgesetzt, und es muß 
on Allen genau darnach gelebt werden, bis der 
Vechsel der Jahreszeiten und der Geschaͤfte eine 
eue Feststellung erfordern. Hat der Mann seine 
Arbeit gethan und findet dann die sauer verdiente 
zarme Nahrung nicht bereit, dann nimmt er nur 
llzuleicht feine Zuflucht zu einem Schluck Brannt⸗ 
vein, und wenn dann nachher die Gewohnheit zur 
eidenschaft wird, und diese den ganzen Haus⸗ 
alt zerstoͤrt, dann ist es doch im Grunde die Frau, 
oelche durch ihre Unordnun g das Ungluͤck 
eranlaßt hat. Hat aber die Frau ihre Arbeit gehoͤrig 
ngetheilt, und die Kuͤche zur bestimmten Stunde 
estellt, und der Mann geht, wenn ihn der Hunger 
erade nicht treibt, erst noch, wie es ihm eben ein— 
illt, diesem und jenen Geschaͤfte nach, dann ver⸗ 
iumen unterdessen die Frau und die Dienstboten 
aehr, als er den halben Tag erarbeiten kann, nicht 
u rechnen, daß jeder unmuthig zur Arbeit geht, wenn 
urch das unnoͤthige Harren und Warten die beste 
zeit verstrichen ist. Es scheinen dies Kleinigkeiten 
u seyn, aber gerade diese fogenannten Kleinigkeiten, 
velche alltaͤglich unangenehm beruͤhren, sind in dem 
amilienleben stoͤrender und darum wichtiger als große 
infaͤlle, die selten eintreffen, und gegen die man auch 
nit mehr Muth gewaffnet ist. Darum achtet nichts 
ering, was die taͤgliche Hausordnung betrifft: be— 
immt jedem Geraͤthe einen passenden Ort, und jedem 
zeschaͤft eine passende Zeit, und haltet fest darauf, 
aß Alles stets am rechten Orte zu finden ist, und 
llles auch zur rechten Zeit geschieht. Das ist eine 
oldene Regel, die, wenn sie befolgt wird, die Arbeit 
nehr foͤrdert, als wenn Ihr einen Dienstboten mehr 
aͤttet, und Ihr liefet dabei durcheinander, ohne zu 
vissen was jeder zu thun hat und wo er das noͤthige 
heraͤthe findet. — Gemeinschaftlich aber muß 
Nann und Frau alles im Voraus überlegen und 
eschließen. Wie in einem wohlgeordneten Staate 
er Landesherr nur in Uebereinstimmung mit den 
Staͤnden die Gesetze giebt, so darf der Hausherr auch 
icht ohne Zustimmung seiner Ehehaͤlfte dergleichen 
Ugemeine Anordnungen machen, wenn er nicht als 
dausdespot erscheinen und wagen will, daß er die 
vichtigsten haͤuslichen Ruͤcksichten dabei uͤbersieht und 
erletzt. Wie aber, wenn die beiden Theile sich nicht 
ereinigen koͤnnen unnd jeder auf seiner Meinung be⸗ 
arren will? Verstaͤndige Gatten werden sich immer 
erstaͤndigen, da ja beide in der Hauptsache dasselbe 
»ollen, naͤmlich das Gedeihen des Haushaltes; wenn 
ber das beste Mittel, diesen Zweck zu erreichen, 
weifelhaft ist, dann wird der Verstaͤndigere gern 
achgeben, um den andern durch die Erfahrung zu 
elehren, wenn derselbe die Gruͤnde nicht einzusehen 
ermag. Fuͤr Unverstaͤndige gilt aber die Regel: 
d was die Milchkuͤche, die Kuͤche und den 
eller betrifft, kommt der Frau die entscheidende 
Stimmo zu. in allem ibrigen alebt sie dem Manne nach. 
3) Wie aber, wenn nun zwar huͤbsch verabredet 
st, wie Alles im Hause vor sich gehen soll, wenn 
s jedoch zur Ausfuͤhrung kommt, und der Mann 
ann nicht zur rechten Zeit an die Arbeit kommen; 
»der die Frau hat etwas bei einer Nachbarin zu 
zesorgen und vergißt, daß man ihrer zu Hause war⸗ 
et, oder der Maͤnn schließt einen uͤbereilten Handel, 
»der die Frau laͤßt sich von einem Hausirer ein un— 
noͤthiges Halstuch aufschwaͤtzen; oder der Mann 
'ommt einmal zu spaͤt und zu munter aus einer 
Hesellschaft lustiger Bruͤder; oder die Frau hat einige 
taffeebekanntinnen, mit denen sie gern oft verkehrt; 
„der ... *) ? Muß es dann gleich Vorwuͤrfe oder 
zar Scheltworte setzen? Keineswegs! Fuͤr solche Faͤlle 
siebt es vielmehr ein ganz anderes unfehlbares Mittel, 
ind das ist vielleicht das Beste in dem ganzen dies— 
aͤhrigen Kalender, naͤmlich folgendes: Du darfst 
»twas tadelnswerthes nie in dem Augen— 
zlicke ruͤgen, wo es dir auffaͤllt, sondern 
du mußt warten, bis du glaubst, daß der 
Fall wieder vorkommen koͤnnte, und dann 
erst suchst. du demselben auf irgend eine 
recht freundliche Weise vorzubeugen. 
Wenn z. B. die Arbeit draͤngt und der Mann 
audert und zoͤgert und kann nicht zurechte kommen, 
ann darfst du nicht etwa rufen: „Na! mach' daß 
zu endlich einmal fertig wirst,“ und darsst ihn auch 
zicht schweigend oder muͤrrisch empfangen, wenn er 
undlich erscheint, sondern du mußt ihm vielmehr 
nerken lassen, daß du dich freust, ihn nicht noch 
aͤnger zu entbehren. Abends bleibt dann natuͤrlich 
oↄ viel Arbeit uͤbrig, als der Herr Gemahl in den 
Morgenstunden versaͤumt hat, das giebt nun Gelegen⸗ 
seit die Arbeit fuͤr den morgenden Tag zu uͤberschlagen, 
ind wenn Ihr dann findet, daß z. B. um 6 Uhr 
zraͤctis begonnen werden muß, so fragst du mit einem 
echt freundlichen Blick: darf ich dich denn morgen 
im 5 Uhr heraustreiben? und ich will wetten, es 
vird entweder gar nicht noͤthig seyn, daß du ihn 
im folgenden Tage antreibst, oder er wird es wenig⸗ 
tens freundlich aufnehmen. Eben so vorsichtig muß 
ann auch die Frau behandelt werden. Zeigt sie 
ir voller Freude das neue Halstuch, welches sie so 
illig gekauft hat, so verdirb ihr ja diese Freude nicht 
urch ein muͤrrisches Gesicht, oder gar durch eine 
infreundliche Bemerkung, denn damit kannst du den 
dauf doch nicht ruͤckgaͤngig machen, sondern warte, 
is es eine Gelegenheit giebt, das Gefaͤhrliche dieser 
ausirenden Kraͤmer, welche dabei alle Ecken aus— 
puͤren, zu besprechen, und dann den gemeinschaft⸗ 
ichen Beschluß zu fassen: dergleichen Leute gar nicht 
nehr ins Haus kommen zu lassen. So muß in jedem 
inzelnen Falle, ehe man einschreitet, die Sache erst 
- 
Hier bleibt Platz fuͤr jeden Leser und jede Leserin, um 
das einzuschalten. was ibr hei diesen Zeilen gerade 
einfaͤlls
	        
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