Full text: Kurhessischer Kalender // Amtlicher Kalender für das Kurfürstenthum Hessen (1836-1845)

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Neujahrswunsch an die im Vahr 1840 Neuvermaͤhlten. 
An Euch, die Ihr in dem verwichenen Jahre 1840 
n den Stand der heiligen Ehe getreten seid, und 
omit am heutigen Neujahrstage den ersten wichtigen 
Abschnitt Eures neuen Lebens beschlossen, und damit 
auch wohl groͤßtentheils den Schluß der Flitterwochen 
und der Honigmonde erlebt habt, an Euch, mit deren 
Hoffnungen das Wohl und das Wehe des kommen⸗ 
den Geschlechts so eng verbunden ist, richtet der Ka⸗ 
lendermann diesmal zunaͤchst seine herzlichen Gluͤck⸗ 
wuͤnsche und zwar ein volles halbes Dutzend auf 
einmal, naͤmlich 
erstens, daß die beiden Nachbarsleute, Stock 
und Pantoffel, den hoffentlich bis dahin gehal⸗ 
tenen Frieden in einen ewigen verwandeln 
moͤgen; 
zweitens, daß Hans Schnaps bei der im Laufe 
des Jahres 1841 hoffentlich zu feiernden Kind⸗ 
taufe nicht zu Gevatter gebeten werde; 
drittens, daß Ihr von jedem Thaler, den Ihr 
waͤhrend Eures jungen Ehestandes eingenommen, 
nur zwei und zwanzig gute Groschen moͤget aus⸗ 
gegeben haben, damit Ihr bei dem heutigen 
AÄbschlusse Eurer Jahresrechnung ein, wenn auch 
nur kleines, baares Suͤmmchen in Kasse findet; 
biertens, daß von diesem Nothpfennige wenig— 
stens Ein blanker Thaler, als Heckmaͤnnchen, 
waͤhrend des ganzen Jahres 1841 in dem 
Sparkaͤstchen seinen Wohnsitz behalte; 
fuͤnftens, daß die bisherige gegenseitige Liebe 
und das Vertrauen, welches zwischen Euch herrscht, 
nicht nur unveraͤndert bleibe, sondern noch taͤg⸗ 
lich wachse und zunehme, auf daß, wenn auch 
oon Außen allerlei Ungemach auf Euch eindringt, 
wenigstens Euer Haus ein Wohnsitz des Frie⸗ 
dens und des haͤuslichen Gluͤckes bleibe, und 
endlich 
sechstens, daß Ihr sowohl, als auch alle übri⸗ 
gen Kalenderleser stets den goldenen Spruch vor 
Augen behalten moͤget: An Gottes Segen 
ist aAlles gelegen! denn wo dieser Segen fehlt, 
da bleibt doch alles menschliche Muͤhen und Trach⸗ 
ten erfolglos. — 
Damit soll jedoch keineswegs behauptet werden, 
daß das andere Spruͤchlein: Ein Jeglicher ist 
8 Gluͤckes Schmied, gar keinen Grund 
d ez vielmehr liegt es doch immer zunaͤchst an uns, 
den Gaben Gottes uns wuͤrdig zu machen, wenn wir 
derselben wirklich erfreuen wollen. Wer unver— 
uent zu Guͤtern kommt, und Mißbrauch damit treibt, 
n werden sie nie wahrhaft gluͤcklich machen. Darum 
res auch diese unsere herzlichen Wuͤnsche nicht so 
—* Weiteres in Erfuͤllung gehen, wenn Ihr jungen 
dncxarhen nicht auch von Eurer Seite zu deren 
arfullung beitragt. »Ist das aber Euer ernster Wille, 
und wollt Ihr nicht nur den festen Entschluß fassen: 
Fuer wahres Gluͤck, soweit es von Euch abhaͤngt, 
relbst zu schmieden, sondern denselben auch treulich 
uusfuͤhren, dann werdet Ihr gar bald die Erfah— 
rung bestaͤtigt finden, daß Gottes segnende Hand 
uns stets und uͤberall nahe ist. 
Was nun insbesondere die Erfuͤllung der vier ersten 
Wuͤnsche betrifft, so moͤchte ich Euch rathen, die 
Aten Kalender von 1838, 1839 und 1840 noch ein⸗ 
mal zur Hand zu nehmen und nachzusehen, ob Euch 
das, 'was uͤber diese Dinge darin geschrieben steht, 
noch gut im Gedaͤchtniß Das wird unstreitig 
‚iel zu deren Erfuͤllung beitragen. Desgleichen laͤßt 
sich auch sehr viel thun, um den fuͤnften Wunsch in 
Erfüͤllung zu bringen, wenn man naͤmlich die Kunst 
dersteht, das eigne Haus zum Paradies gaͤrt⸗ 
lein umzuschaffen. Diese Kunst ist freilich nicht 
d ganz leicht und deßhalb auch nicht so verbreitet, 
als“ sie es billigerweise seyn sollte; indessen hat 
doch der Kalender, der uͤberall hinkommt, Gelegenheit 
Jehabt, hier und da etwas davon abzusehen, und 
das soll Euch, als ein nachtraͤgliches Hochzeitsge— 
cchenk, in folgenden vier Regeln offenbart werden: 
19 Der Mann darf nicht mehr, wie wohl fruͤher, 
zunaͤchst an sich selbst denken, sondern er muß 
bor Allem darauf bedacht seyn, seiner Frau, und 
diese muß wiederum nur darauf denken, ihrem 
Maͤnne das Leben so angenehm zu machen, als 
moͤglich. 
MBeide Eheleute muͤssen gemeinschaftlich 
uͤberlegen, wie sie ihr Hauswesen am zweckmaͤ⸗ 
sigsten einzurichten haben, und duͤrfen die Haus— 
ordnung nur unter beiderseitiger Uebereinstim— 
mung festsetzen. 
3) Wenn von dem Einen Theile etwas versehen 
oder vernachlaͤssigt wird, so darf das der Andere 
nicht etwa gleich in einem hofmeisternden 
Tone ruͤgen, sondern er muß die Sache erst 
spaͤter zu gelegener Zeit und zwar auf die 
schoönendste Weeise, und, was die Haupt—⸗ 
sache ist, mit einem recht freundlichen 
Gesicht in Erinnerung bringen, um die Abstel⸗ 
lung des bemerkten Uebelstandes fuͤr die Zukunft 
zu erwirken, ohne des nun einmal geschehenen 
uͤnd doch nicht mehr zu aͤndernden Vorfalls auch 
nur zu gedenken. Und sollte etwa 
HM der Eine Gatte eine dieser Regeln ganz aus 
den Augen setzen und anfangen, eigenfüͤch⸗ 
tig, herrisch und unfreundlich zu werden, 
dann darf der Andere bei Leibe nicht Gleiches 
mit Gleichem vergelten wollen, sondern muß viel⸗ 
mehr seine Anstrengungen verdoppeln, um durch 
Liebe, Geduld und Festigkeit das alte 
trauliche Verhaͤltniß wieder herzustellen.
	        
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