Lasstlische
Wltty- Md Lommerckit-Zeitung.
Mt Hoch-Fürstlich Heßischrm gnädigsten kR.iVU.L 6 M.
ontag den i 8 - December.
Verpacht- Sachen.
1) CVjUc&öcm in dem zu Verpachtung des Hochfreyherrf. von Bosischen Guchs zu Frielingen, Ames
W Niedernaula, am 6ten dieses anberahmt gestandenen Termin, sich niemaiw gemeldet; Als ist
hiermit anderwärter Terminus auf Mittwoche den roten Jan. 1770. anberahmt, und können die
jenige , welche besagtes Guth zu pachten Lust haben, sich alsdann Vormittags zu Frielingen, auf
dem von Vilaischen Hof melden, und ihr Gebot thun.
2) Es soll die Herrschaffrl. ehemals Vorwerkische Mühle, zu Wahlershausen hiesigen Amts, welche
dermalen auf 2 Mahlgänge und einen Schlaggang neu eingerichtet wird, und außer dem freywi!-
ligen Mahlwerk auch das Bannrecht auf die Gemeinde Kirchditmol hat, nebst dazu gehörigen Gar
ten, 2i u. drey 8tel Acker, zachtel Ruthen Erb- und 1 halbe Hufe Land und dazu gehörigen Wier
ftn und Garten, auch 2 u. fünfzehn i6tel Acker r Ruthe Erbwiesen, von Ostern künfftigen 1770^#
Jahrs an, von neuem wieder verpachtet, und des Endes ein Licitationstermin Montags den izteU
Januar, a, k auf Fürstl. Kriegs- und Domainen-Cammer abgehalten werden. Welches hierdurch
bekannt gemacht wird, damit diejenige, welche diese Mühle und dazu gehörige Gücher zu pachten
Lust haben, steh alsdann des Vormittags auf Fürstl. Kriegs-und Domainen-Cammer einfinden,
mit gehörigen Obrigkeitlichen àèàis daß ste Mühlwerkskundige und zum pachten vermögend
seyen, sich zu der Licitation legitirxiiren > darauf nach angehörten Pachtconditionen ihr Gebot thun,
und das Weitere erwarten mögen. Cassel den n Decembr. 1669. ...
Fürst!. HZeff Briegs- und vomsmen-Cammer dastlbst.
3) Des Hochfurstl. BraUttschw. Lüneburgischen Herrn Generallieutenants von Mannsberg Adeliche
Guth Lüthmarßen, im Furstenthum Corvey ohnweit Hüxar belegen, wird nächstkünfftiges Jahr
1770. um Johannis aus Pacht los werden. Sollten sich also Liebhaber dazu einßnden; so werden
dieselben bey dem Herrn Amtsverwalter Arens in Höxter sich beliebig nach denen Couditionen un»
Umständen erkundigen, auch von ihm des Hrn. Eigeiuhümers ExceÜ. Resolution vernehmen können.
4) Demnach der Wein- und Branteweinsschank im hiesigen Stadtkeller einige Jahre her von seiten
gemeiner Stadt vorgeleget worden, und der dieserthalb bestimmt gewesene Termin mit dem iten
Lehr. a. i. zu Ende gehet; Aß ist man gesonnen, solchen Wein- und Branteweinsschank mit der