Full text: Kurhessischer Kalender // Amtlicher Kalender für das Kurfürstenthum Hessen (1836-1845)

—29 
me 
des 
e⸗ 
in⸗ 
ten 
en, 
en, 
in⸗ 
in 
ide 
che 
id⸗ 
nd 
eil 
uf⸗ 
als 
e 8 
ich 
uß 
hei 
res 
at, 
n, 
zat 
alt 
zr⸗ 
en 
oei 
Is⸗ 
en 
n: 
en 
her 
zu 
it⸗ 
g⸗ 
in 
it 
ie 
t, 
U 
8 
* 
J 
n 
—9 
u 
f 
ennen will, machst du dir nach dem angedruckten 
jormular Nr. II, und traͤgst in dasselbe Älles ein, 
vas in deinem Hause auf Rechnung, d. h. ohne 
ofortige baare Bezahlung gekauft oder verkauft wird, 
ind zwar auf die linke Seite unter „Soll“, was du 
erkaufst, und wovon dir der Kaͤufer den Preis noch 
ahlen sollz auf die rechte Seite dagegen unter 
Haben“, das was du kaufst und wovon der Ver— 
aͤufer den Preis noch haben soll, Geht dann eine 
ahlung ein, wie z B. in dem Formular die von 
dans Ahrend, dann bemerkst du den Tag der Zah— 
ung darunter und streichst den Posten durch; und 
benn du damit einen Theil deiner Schulden tilgest, wie 
. B. in dem Formular die Rechnungen von Peitzer 
ind Naurand, so bemerkst du ebenfalls den Tag 
der Zahlung darunter, streichst die Saͤtze durch und 
ebst die Quittung sorgfaͤltig auf. Nuͤr auf diese 
Weise ist es moͤguch, sich dagegen zu schuͤtzen, daß 
nan seine Ausstaͤnde vergißt, und in Rechnungen 
nitunter Gegenstaͤnde bezahlen muß, die man ent⸗ 
veder gar nicht empfangen oder doch schon einmal 
»ezahlt hat. J—— 
Noch wichtiger ist indessen das zweite Buch, das 
vir Kassenbuch nennen wollen, weil in dasselbe 
Alles eingetragen werden muß, was baar in die 
dasse geht oder daraus bezahlt wird. Das For⸗ 
wmular Nr. III zeigt, wie es einzurichten ist. In die 
kinnahmen setzest du das vorraͤthige baare Geld 
oben an, und dann jeden Tag, was baar eingenom⸗ 
Uen wird, auch die Posten aus dem „Soll“ des 
Zchuldbuchs, sobald sie an dich bezahlt und in jenem 
Buche durchstrichen werden. In die Ausgabe hin⸗ 
zegen werden die Posten des Schuldbuchs aus dem 
Haben“ gesetzt, sobald du einen oder mehrere der— 
elben wirkuch bezahlt und dort durchgestrichen hast. Am 
Ende des Monals, oder wenn du sonst willst, zaͤhlst 
u nur deine Kasse, setzest den Kassenbestand der Aus— 
Abe zu, und aͤddirst sowohl die Ausgaben als die 
kinnahmen; wenn du dann kein Geld' berloren und 
— muͤssen beide 
Zummen auf einen Heller passen. Fuͤr den folgenden 
Monat traͤgst du jedoch den Kassenbestand den du 
sier des Vergleichs wegen in Ausgabe gefetzt hast, 
vieder in Einnahme. Du siehst, daß die Saͤche sehr 
infach ist, und wenn du dir die Linien, denn ohne 
Linien laͤßt sich keine ordentliche Rechnung fuͤhren, im 
doraus ziehen laͤssest, so hast du auch wenig Muͤhe 
damit; nur muß jede Einnahme und jede Ausgabe 
augenbläckläͤch eingetragen werden, sonst vergißt 
2s sich und dann kann die Rechnung nie zutreffen. 
Laß dir deshalb die kleine Muͤhe nicht verdrießen, 
ondern ermittele sobald als moͤglich deinen Vermoͤ⸗ 
zensbestand und den Betrag dessen, was du jaͤhrlich 
inzunehmen hast und was du ausgiebst; denn es 
st dies die Grundlage eines jeden gesicherten Wohl⸗ 
kandes, und von zehn Familien, die zu Grunde 
zehen, haͤtten sich mindestens sechs noch retten koͤnnen, 
venn sie bereits im ersten Jahre, wo ihre Ausgaben 
die Einnahmen uͤberstiegen, dies aus ihren Buͤchern 
ersehen, und so bei Zeiten die erforderlichen Maaß— 
regeln haͤtten ergreifen koͤnnen. — Willst du aber 
hei deinem alten Schlendrian bleiben, dann bist du 
ꝛein gewissenhafter Familienvater und kein Fuͤrst, 
denn die koͤnnen ohne Buchfüͤhrnng gar nicht regieren, 
ondern du bist dem russischen leibeigenen Bauer 
zu vergleichen, der da arbeitet, soviel als er muß, 
ind verzehrt soviel als er hat, ohne sich um die 
Zukunft zu bekuͤmmern; aber fuͤr den denkt und sorgt 
noch der Gutsherr, und fuͤr dich Niemand, es kann 
dir also leicht noch schlimmer gehen als einem solchen, 
und dann darfsst du Niemanden wegen deines Un⸗ 
zlüͤcks anklagen, als dich selbst. 
Was ich noch sonst uͤber das Regiment eines 
Hausvaters zu sagen habe, muß ich mir fuͤr ein 
anderes Mal aufsparen, um nicht allzu weitlaͤufig zu 
verden. Nur moͤchte ich zum Schlusse noch denen 
einen guten Rath geben, welche im Begriff stehen 
Hausvaͤter zu werden, und vielleicht noch gar nicht 
wissen, wie viel reinen Ertrag sie von ihrem Acker— 
verk oder ihrem sonstigen Geschaͤfte ungefaͤhr zu 
rwarten haben und auf welchem Fuß sie davon mit 
einer Familie leben koͤnnen. Das laͤßt sich ebenfalls 
ziemlich genau ausrechnen, und vielleicht gebe ich 
dazu auch einmal ein Formular, jetzt aber kann ich 
einem solchen jungen Manne nur rathen, daß er, wenn 
zr diese Rechnung nicht selbst versteht, zu einem er⸗ 
ahrenen und im Rechnen geuͤbten Hausvater gehe, 
im mit dem die Sache genau zu uͤberlegen, und 
ollte es sich dann finden, daß das reine Ein— 
'ommen zu gering ist, um davon so zu leben, wie 
er und seine Braut zu leben beabsichtigen, dann 
bleibe er nur noch einige Jahre ledig, um zu sparen 
und sein Geschaͤft anders einzurichten, sonst wird 
auf eine kurze Freude eine lange Reue folgen. Und 
die moͤchte ich dem jungen Paare doch gern ersparen. 
4 
e 
— — —— — — 
V 
* 
—138 — 
1 2315 23*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.