Full text: Amtlicher Kalender für den Regierungsbezirk Cassel (1874-1884)

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zu Nr. 3: Hartriegel, Bohnenbaum, Vogelkirsche, 
Faulbaum, Vogelbeere, Kornelkirsche ꝛc.; 
zu Nr. 4: Ginster, Besenpfrieme, Pappel, Weide ꝛc.; 
zu Nr. 1 und 2: Stechpalme ꝛc.; 
zu Nr. 1 und 3: Rainweide, Heckenkirsche, Weichsel— 
irsche, Johannisbeere, Hollunder, wilder Wein, Fichte, 
ẽdeltanne, Lärche, Kiefer, Weymouthskiefer, Cypresse 
Wachholder ꝛc.; 
zu Nr. 1 und 4: Hasel, Eiche ꝛc.; 
zu Nr. 2 und 3: Sauerdorn, Kreuzdorn, Brom—⸗ 
beere, Akazie ꝛc.; 
zu Nr. 1, 2 und 4: Stachelbeere; 
zu Nr. 1., 3 und 4: Traubenkirsche und 
zu Nr. 2, 3 und 4: Weißdorn, Schwarzdorn, wilder 
Obstbaum, wilde Rose. 
Diejenigen der vorgenannten Holzarten, welche den 
Vögeln den vorzüglichsten Schutz gegen ihre vielen 
Feinde gewähren, müssen wir in den anzulegenden Vogel—⸗ 
chutzgehölzen deßhalb auch vorherrschen lassen, und 
venn solche zur Nahrung der Vögel nur wenig geeignete 
früchte tragen, dann müssen wir gleichzeitig noch folche 
)olzarten zum Einwachsen und demnächstigen Ueber— 
salten einmischen, deren Kerne oder Fruchthüllen 
ils Vogelnahrung geeignet sind, oder an denen sich 
Insecten am häufigften einfinden. Somit werden solche 
Bogelschutzgehölze bei nur einiger räumlichen Ausdehnung 
einen lichtftehenden Ober- und einen geschlossenen, von 
Zeit zu Zeit auf die Wurzel zu setzenden Unter beftand 
rhalten. Jedoch sind von diesem Doppelbestande solche 
Inlagen ausgenommen, die lediglich zur Trennung des 
Besitzstandes als schmale Grenzhecken angelegt worden 
ind. Diese müssen recht dicht erzogen werden, wenn 
ie zum Vogelschutze dienen sollen, sie dürfen aber durch⸗— 
veg nicht jedes Jahr zurückgeschnitten werden, so daß 
ich ein mehrjähriges recht dichtes Kopfholz bildet. Der 
üährliche Schnitt erstreckt sich nur auf die nach beiden 
Seiten hin überhängenden Seitentriebe, und es muß 
ein solcher innerhalb der durch Polizei-Verordnung 
hestimmten Zeit vom 1. October bis 1. März, jedenfalls 
wber zeitig im Frühjahr vor Beginn der Vegetation, 
ind ehe die Vögel zu nisten anfangen, zur Ausführung 
jebracht werden. 
Schwieriger, als die richtige Auswahl der zum 
Schutze und zur Ernährung der Vögel dienenden, zu 
Vogelschutzgehölzen zu verwendenden Holzarten ist jeden⸗ 
jalls die Beschaffung guter und passender Pflänz— 
linge. Dieser Umstand ist wohl als Haupturfache zu 
bezeichnen, daß für den Anbau guter Hecken zu Gunsten 
der Vögel und für die Anlage von Remisen als Vogel— 
hutzgehölze bis jetzt nur sehr wenig geschehen ift. 
Unseren Freunden, welche den so hart bedrängten 
Zängern recht bald Hülfe verschaffen möchten, denen 
8 aber an den geeigneten Pflänzlingen zu dergleichen 
Anlagen fehlen follte, wollen wir noch mittheilen, daß, 
wvie es sicher zu erwarten ist, auf irgend eine Weise 
— 
durch die dem Herrn Minister für Landwirthschaft ꝛc. 
unterstellten Behörden zur Beschaffung des erforder— 
lichen Pflanzmaterials von beßter Qualität 
Unterstützung gewährt werden wird, sofern nur der Bedarf 
zeitig, am beßten gemeindeweise, bei dem zunächst 
wohnenden Staatsforstbeamten schriftlich erbeten wird. 
Solche Pflänzlinge der oben angegebenen Holzarten 
von dieser oder jener Art finden sich in den hessischen 
Waldungen fast überall, und die Staatsforstbehörden 
sind angewiesen, dieselben dem Nachsuchenden gegen 
einen mäßigen Taxpreis abzugeben. Bei größeren An⸗ 
forderungen, die nicht augenblicklich befriedigt werden 
könnten, würde sogar auf die Erziehung solchen Pflanz⸗ 
materials in siskalischen Forstgärten Bedacht genommen 
werden, namentlich in dem Falle, wenn die mit solchen 
Pflänzlingen Handeltreibenden ihre Preise nicht con— 
currenzfähig herabsetzen wollen. 
Nach diesem Allen kann die Unterlassung von Vogel—⸗ 
schutzgehölz-Anlagen in unseren Feldgemarkungen nicht 
weiterhin wegen Mangels an Pflänzlingen entschuldigt 
werden, und es steht wohl zu erwarten, daß die dem 
Vogelschutz geneigten Grundbesitzer und Ortsvorstände, 
oielleicht unter Mitwirkung der Kreistage und der 
betreffenden Behörden, recht bald mit der An— 
pflanzung von Vogelschutzgehölzen auf solchen 
Grundstücken, wohin dieselben gehören, den Anfang 
machen, und dann auch ihre langsamen und bedächtigen 
Nachbarn ermahnen, dasselbe zu thun. 
Sie werden sich sehr bald des gewünschten Erfolgs 
von solchen Anlagen zu erfreuen haben. Die immer 
seltener gewordenen Vögel, besonders die insectenfressenden 
Singvögel werden wieder herbeigezogen, uns mit ihrem 
Besange und ihrem munteren Spiele erfreuen und vor 
allen Dingen unsere Feld-, Garten- und Baumfrüchte 
bon den Alles verzehrenden schädlichen Insecten und 
die Hausthiere von den lästigen Fliegen und anderem 
viderlichen Geschmeiße befreien. Wird aber an der 
Ausrottung alles Gebüsches und der Hecken wie bisher 
fortgefahren, so werden wir zwar einige Furchen Acker— 
and gewinnen, dafür aber tausenfältig durch den Verlust 
don Früchten aller Art und durch die Entbehrung unserer 
röhlichen Sänger in der Luft bestraft werden. Unsere 
Losung soll also heißen: „Wir wollen fleißig lebendige 
Hecken und Vogelremisen anlegen, damit uns die Raupen, 
Käfer und Larven nicht allen Kohl, die Baumblüthen 
und Feldfrüchte verzehren und unsere nützlichen Thiere 
vom Ungeziefer nicht im Uebermaß belästigt werden!“ 
Schutz gegen Fliegen und anderes Geschmeiß. 
Auf dem Lande hat man vielfach Gelegenheit, Be— 
obachtungen über die Qualen anzustellen, welche die 
verschiedenen Fliegenarten den Menschen und Thieren, 
den Letzteren sowohl im Stalle, als auch im Freien 
zufügen. In Nachfolgendem wollen wir auf einige Mittel
	        
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