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zu Nr. 3: Hartriegel, Bohnenbaum, Vogelkirsche,
Faulbaum, Vogelbeere, Kornelkirsche ꝛc.;
zu Nr. 4: Ginster, Besenpfrieme, Pappel, Weide ꝛc.;
zu Nr. 1 und 2: Stechpalme ꝛc.;
zu Nr. 1 und 3: Rainweide, Heckenkirsche, Weichsel—
irsche, Johannisbeere, Hollunder, wilder Wein, Fichte,
ẽdeltanne, Lärche, Kiefer, Weymouthskiefer, Cypresse
Wachholder ꝛc.;
zu Nr. 1 und 4: Hasel, Eiche ꝛc.;
zu Nr. 2 und 3: Sauerdorn, Kreuzdorn, Brom—⸗
beere, Akazie ꝛc.;
zu Nr. 1, 2 und 4: Stachelbeere;
zu Nr. 1., 3 und 4: Traubenkirsche und
zu Nr. 2, 3 und 4: Weißdorn, Schwarzdorn, wilder
Obstbaum, wilde Rose.
Diejenigen der vorgenannten Holzarten, welche den
Vögeln den vorzüglichsten Schutz gegen ihre vielen
Feinde gewähren, müssen wir in den anzulegenden Vogel—⸗
chutzgehölzen deßhalb auch vorherrschen lassen, und
venn solche zur Nahrung der Vögel nur wenig geeignete
früchte tragen, dann müssen wir gleichzeitig noch folche
)olzarten zum Einwachsen und demnächstigen Ueber—
salten einmischen, deren Kerne oder Fruchthüllen
ils Vogelnahrung geeignet sind, oder an denen sich
Insecten am häufigften einfinden. Somit werden solche
Bogelschutzgehölze bei nur einiger räumlichen Ausdehnung
einen lichtftehenden Ober- und einen geschlossenen, von
Zeit zu Zeit auf die Wurzel zu setzenden Unter beftand
rhalten. Jedoch sind von diesem Doppelbestande solche
Inlagen ausgenommen, die lediglich zur Trennung des
Besitzstandes als schmale Grenzhecken angelegt worden
ind. Diese müssen recht dicht erzogen werden, wenn
ie zum Vogelschutze dienen sollen, sie dürfen aber durch⸗—
veg nicht jedes Jahr zurückgeschnitten werden, so daß
ich ein mehrjähriges recht dichtes Kopfholz bildet. Der
üährliche Schnitt erstreckt sich nur auf die nach beiden
Seiten hin überhängenden Seitentriebe, und es muß
ein solcher innerhalb der durch Polizei-Verordnung
hestimmten Zeit vom 1. October bis 1. März, jedenfalls
wber zeitig im Frühjahr vor Beginn der Vegetation,
ind ehe die Vögel zu nisten anfangen, zur Ausführung
jebracht werden.
Schwieriger, als die richtige Auswahl der zum
Schutze und zur Ernährung der Vögel dienenden, zu
Vogelschutzgehölzen zu verwendenden Holzarten ist jeden⸗
jalls die Beschaffung guter und passender Pflänz—
linge. Dieser Umstand ist wohl als Haupturfache zu
bezeichnen, daß für den Anbau guter Hecken zu Gunsten
der Vögel und für die Anlage von Remisen als Vogel—
hutzgehölze bis jetzt nur sehr wenig geschehen ift.
Unseren Freunden, welche den so hart bedrängten
Zängern recht bald Hülfe verschaffen möchten, denen
8 aber an den geeigneten Pflänzlingen zu dergleichen
Anlagen fehlen follte, wollen wir noch mittheilen, daß,
wvie es sicher zu erwarten ist, auf irgend eine Weise
—
durch die dem Herrn Minister für Landwirthschaft ꝛc.
unterstellten Behörden zur Beschaffung des erforder—
lichen Pflanzmaterials von beßter Qualität
Unterstützung gewährt werden wird, sofern nur der Bedarf
zeitig, am beßten gemeindeweise, bei dem zunächst
wohnenden Staatsforstbeamten schriftlich erbeten wird.
Solche Pflänzlinge der oben angegebenen Holzarten
von dieser oder jener Art finden sich in den hessischen
Waldungen fast überall, und die Staatsforstbehörden
sind angewiesen, dieselben dem Nachsuchenden gegen
einen mäßigen Taxpreis abzugeben. Bei größeren An⸗
forderungen, die nicht augenblicklich befriedigt werden
könnten, würde sogar auf die Erziehung solchen Pflanz⸗
materials in siskalischen Forstgärten Bedacht genommen
werden, namentlich in dem Falle, wenn die mit solchen
Pflänzlingen Handeltreibenden ihre Preise nicht con—
currenzfähig herabsetzen wollen.
Nach diesem Allen kann die Unterlassung von Vogel—⸗
schutzgehölz-Anlagen in unseren Feldgemarkungen nicht
weiterhin wegen Mangels an Pflänzlingen entschuldigt
werden, und es steht wohl zu erwarten, daß die dem
Vogelschutz geneigten Grundbesitzer und Ortsvorstände,
oielleicht unter Mitwirkung der Kreistage und der
betreffenden Behörden, recht bald mit der An—
pflanzung von Vogelschutzgehölzen auf solchen
Grundstücken, wohin dieselben gehören, den Anfang
machen, und dann auch ihre langsamen und bedächtigen
Nachbarn ermahnen, dasselbe zu thun.
Sie werden sich sehr bald des gewünschten Erfolgs
von solchen Anlagen zu erfreuen haben. Die immer
seltener gewordenen Vögel, besonders die insectenfressenden
Singvögel werden wieder herbeigezogen, uns mit ihrem
Besange und ihrem munteren Spiele erfreuen und vor
allen Dingen unsere Feld-, Garten- und Baumfrüchte
bon den Alles verzehrenden schädlichen Insecten und
die Hausthiere von den lästigen Fliegen und anderem
viderlichen Geschmeiße befreien. Wird aber an der
Ausrottung alles Gebüsches und der Hecken wie bisher
fortgefahren, so werden wir zwar einige Furchen Acker—
and gewinnen, dafür aber tausenfältig durch den Verlust
don Früchten aller Art und durch die Entbehrung unserer
röhlichen Sänger in der Luft bestraft werden. Unsere
Losung soll also heißen: „Wir wollen fleißig lebendige
Hecken und Vogelremisen anlegen, damit uns die Raupen,
Käfer und Larven nicht allen Kohl, die Baumblüthen
und Feldfrüchte verzehren und unsere nützlichen Thiere
vom Ungeziefer nicht im Uebermaß belästigt werden!“
Schutz gegen Fliegen und anderes Geschmeiß.
Auf dem Lande hat man vielfach Gelegenheit, Be—
obachtungen über die Qualen anzustellen, welche die
verschiedenen Fliegenarten den Menschen und Thieren,
den Letzteren sowohl im Stalle, als auch im Freien
zufügen. In Nachfolgendem wollen wir auf einige Mittel