Full text: Amtlicher Kalender für den Regierungsbezirk Cassel (1874-1884)

gefühllosen rohen Buben wohl noch eine willkommene 
Belustigung, einen erwünschten Ersatz für das stunden— 
lange Sitzen und ungeduldige Lauern auf Raub. — 
Noch grausamer und massenhafter sind die Mißhand⸗ 
lungen, welche an den Fischen mittels der Nacht⸗ oder Grund⸗ 
schnur begangen werden. An dieser sind viele (8 bis 30) 
kürzere Schnüre mit je einem Angelhaken befestigt; 
an jedem derselben hängt ein lebendiger Fisch, dem 
der Haken durch den Rücken gestoßen ist, so daß er 
nicht alsbald stirbt, sondern recht lange als Lockspeise 
im Wasser herumzappeln muß. Dieses Fangwerkzeug 
wird mit Steinen beschwert des Abends in's Wasser 
versenkt und erst am andern Morgen wieder emporgezogen. 
Die Fische, vorzugsweise die Aale, fangen sich nuͤn meist 
in der Zeit von 9 bis 12 Uhr, müssen also die halbe 
Nacht in der erbarmungswürdigsten Lage verharren, in 
welcher jede Bewegung, jeder Zuck, um sich loszureißen, 
das scharfe Eisen nur tiefer in das Fleisch einbohrt. 
Daß eine solche Angelei höchst schädlich und verderblich 
ist, liegt auf der Hand. Wie viel Zeit wird da ver— 
geudet, welche man zu nützlichen Dingen hätte verwenden 
können! Wie mancher zieht sich bei dem abendlichen, 
stundenlangen Stehen und Sitzen am Wasser oder im 
feuchten Grase schwere Erkältungen, Rheumatismus und 
anderes Siechthum zu! Der größte Schaden aber besteht 
in dem seelenverderblichen Einfluß, den dieses erbarmungs⸗ 
lose Verfahren ausübt. Wer solchem Thun und Treiben 
sich hingeben oder ihm nur gleichgültig und mitleidslos 
zuschauen kann, dessen Herz wird nach uͤnd nach verhärtet 
und unempfindlich für jeglichen Schmerz der Brüder, 
der wird lieblos durch's Leben schreiten, und, wenn es 
sein Vortheil erheischt, zu jeder Härte, Ungerechtigkeit 
und verbrecherischen That fähig werden. Wer aber an 
der Heranbildung unseres Geschlechtes mitarbeiten will, 
wer da wünscht, daß die Menschen besser und glücklicher 
werden, der warne und behuüte die Jugend vor jever 
Thierquälerei, auch vor dem unnützen, muthwilugen 
und verderblichen Angeln und Fischen. 
Will man dagegen sich und feinen Kindern ein wirk— 
liches, erlaubtes und schönes Vergnügen an den Fischen 
bereiten, so gehe man mit ihnen an einem schͤnen Sommer⸗ 
hage an das Wasser und lasse sie Broi⸗ oder Semmel— 
kruͤmchen hinein streuen. Alsbald werden tausende der 
kleinen silberglänzenden munteren Fischchen herbeikommen 
und im Wettschwimmen die gespendeten Gaben erschnappen. 
Wie jubeln da die Kinder, wenn die vielen schönen 
Thierchen, große und kleine, in der hellen Flul sich 
tummeln! Immer von neuem werfen sie ihnen die 
Bröckchen zu und können sich nicht satt fehen an dem 
Schnappen und Haschen, 
Scherzen und Schießen, 
Tummeln und Jagen. 
„Ach, wüßtest du, wie's Fischlein ist 
So wohlig auf dem Grund; 
Du stiegst hinunter, wie du bist. 
Und würdest erst gesund.“ 
Ueber Vogelschutzgehölze. 
Von Jedem, der auf einige Bildung Anspruch macht, 
nuß man erwarten, daß er sich der im Haushalte der 
Natur so überaus nothwendigen, uns durch ihren lieb⸗ 
ichen Gesang erfreuenden, aber oft sehr gefährdeten 
Bögel annimmt. So lange noch ein Schuͤlknabe Nester 
erstört, Sprenkel stellt und gefangene Vögel zu Tode 
nartert, so lange noch ein Vaier oder gar ein Lehrer 
zergleichen mit ansehen kann, ohne mit der strengsten 
Strafe solche Nichtswürdigkeit zu ahnden; so lange sind 
vir selbst von der Mitschuld an der allgemeinen Ver⸗ 
olgung der Vögel nicht frei zu sprechen. 
Unsere bisherige Vogelschutz⸗ Gesetzgebung hat sich als 
mzulanglich erwiesen; darum ist es dringend nothwendig, 
zaß alle Freunde der Natur der so vielen Verfolgungen 
usgesetzten Vogelwelt helfend zur Seite stehen. Mit 
ꝛer fortschreitenden Entwickelung des Ackerbaues, nament⸗ 
ich schon durch die Verkoppelung der Gemarkungen 
erschwinden mehr und mehr alle Hecken, Remisen und 
Bäldchen in den Feldern; die Landwirths chaft beansprucht 
edes Stückchen Land, welches nur irgend bebauungs⸗ 
ühig erscheint; mit der neuen Eigenthumsgrenze ver⸗ 
chwinden auch alsbald die bisherigen Gremzhecken und 
der Grenzbaum. 
Wohin soll es schließlich führen, wenn die Vogel 
nach und nach aller Zufluchtsorte beraubt werden, die 
hnen bisher Brutplätze, Nahrung und Schutz gewährten? 
Es ist hohe Zeit, daß ihre Freunde sich derselben an⸗ 
iehmen und daß Etwas zu dem Zwecke geschieht, damit 
as, was die Kultur und auch der Unverstand den Vögeln 
m Großen nahm, denselben wenigstens im Kleinen und 
war an passenden Orten und in beßter und zwed⸗ 
mäßigster Form wiedergegeben wird. 
Jeder Grundbesitzer, der ein Herz für die bedrängten 
Vögel und die Mittel zur Vornaͤhme von kleinen Holz⸗ 
anpflanzungen besitzt, sei es im Garten, im freien Felde, 
ꝛtwa an steinigen Rainen oder sonstigen passenden Stellen 
und auch an Wasserläufen, darf hierzu nur solche Holz⸗ 
arten wählen, welche zur Anlage don Vogelschutz⸗ 
zehölzen geeignet find. Diese follen den Vögeln den 
nothwendigen Schutz und die beßte Nahrung ge—⸗ 
vähren, und sie müssen deshalb folgende Eigenschaflen 
besitzen: 
1) dichte Belanbung oder dichtrankendes Geäst; 
2) starke Bewehrung oder struppigen Wuchs; 
3) die Kerne oder die Fruchthüllen müssen den Vögeln 
zur Nahrung dienen können; 
4) fie muͤssen Wohnstätten für viele JIusecten sein. 
Solche Eigenschaften haben: 
Zu Nr. 1: Hainbuche, Rothbuche, Maulbeerbaum, 
Linde, Buchsbaum, wilder Jasmin, Spierstrauch, Salbei, 
Waldrebe, Geisblatt, Eibe, Maßholder, Epheu, Winter⸗ 
grün ꝛc.; 
zu Nr. 2: Christusdorn, Sanddorn, Mäusedorn ꝛc.: 
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