Full text: Kurhessischer Kalender (1830-1835)

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Balken oder Bretter in der Nähe der Feuerstätte, 
der Heerde und Kamine befinden, wodurch das 
Feuer leicht in das ganze Gebäude gebracht wer 
den kann. — Plättefeuer muß daher Niemand in 
den Stockwerken dulden, weil solches Holz da 
durch erhitzt und glühend gemacht werden kann. 
54. Kinder, Alte, Blinde, Blödsinnige, 
Betrunkene erfordern besonders fleißige Aufsicht, 
damit sie das Feuer nicht verwahrlosen. 
II. Brandhülfötafel bei auögebroche- 
nen Feuersgefahren. 
1. Ueberlege in Stunden der Ruhe schon, 
was du zu thun hättest, wenn bei dir oder in 
deiner Nachbarschaft, besonders des Nachts 
Feuer auskäme, wie du dich retten, und wohin 
du deine Sachen schaffen müßtest, und verstän 
dige dich darüber mit deinen Hausgenossen. Ent 
wirf also eine besondere Feuerordnung für dein 
Haus. 
s. Als vorzüglichstes Rettungsmittel in solchen 
möglichen Gefahren befleißige dich^ der vollkom 
mensten Ordnung in allen seinen Sachen. Jede 
Sache muß ihren bestimmten Platz haben, so 
daß sie selbst Kinder im Dunkeln finden können. — 
Wenn man zu Bette geht, muß man die Kleider 
so legen, daß man im Stande ist, sie schnell 
ohne Licht wieder zu finden, und anziehen zu 
können. — Ein gutes sicheres Feuerzeuch, um 
Licht zu bekommen, muß Jeder in der Nähe und 
in Bereitschaft haben. 
5. Es ist sehr anzurathen, in einer hochgele 
genen Schlafkammer immer eine Strickleiter, 
oder ein Seil vorräthig zu haben, um sich und 
die Kinder im Nothfälle herunterlassen zu kön 
nen. — Wohnt man in Städten, so ist es räth- 
lich, mit dem Nachbar auszumachen, daß man 
durch eine Rettungsthür, die in sein Haus geht, 
Im Stande sey, sich zu flüchten. 
4. Die besten Sachen muß man so stellen, 
daß sie leicht fortgeschafft werden können» Das 
Hauögerathe sollte daher, so weit es möglich 
wäre, mit Handhaben versehen seyn. Durch 
weite und bequeme Treppen, durch mehrere Aus- 
Lange, groß^ Fenster und dergl. wird das Ret- 
lungSgeschä^lsehr erleichtert. 
5. Das Vieh in den Ställen muß so angelegt 
sipn, daß es leicht loszubinden ist. 
6. Die Schlüssel zu einer jeden Stube oder 
Kammer und auf den Boden müssen schnell zu 
unden , und leicht zu unterscheiden seyn, damit 
Man in der Geschwindigkeit Alles öffnen kann. 
7. Jede Haushaltung sollte einige Löschwische, 
aver Feuerpatschen, einige Feuereimer, und eine 
'--andspritze haben, und die kleinste Gemeinde 
wenigstens eine Feuerspritze mit den dazu erfor 
derlichen ächten hänfenen Schläuchen und Eimern 
besitzen. — Auch jedes wichtige Gebäude solltemit 
einem vollständigen Feuerapparat versehen seyn, 
8. Bricht ein Feuer aus, so sey nicht gleich 
vor Schrecken außer dir, und verliere die Be 
sonnenheit nicht; du'rettest sonst vielleicht Klei 
nigkeiten, und lässest das Wichtigste verbrennen. 
Da die meisten Feuersbrüuste erst einen kleinen 
Anfang nehmen, so kann sie der Besonnene und 
Murhvvlle oft in ihrer Geburt schon ersticken. — 
Verheimlichen aber darf man kein Feuer, son 
dern man muß sogleich um Hülfe rufen. 
9. Fängt durch Zufall etwas an zu brennen, 
so suche es durch andere Sachen, die du schnell 
daraus wirfst, oder dagegen drückst, zu ersticken, 
denn ohne Zutritt der Luft kann kein Feuer auf 
kommen. Man darf daher, wenn man etwa 
unter dem Fußboden, oder in einer Wand, 
Gluth oder Rauch bemerkt, nicht gleich auf 
reißen, und dadurch dem Feuer Luft machen, 
sonder»: muß die Oeffnungen mit feuchtem Mist 
verstopfen und so lange Wasser darauf gießen, 
bis es nicht mehr raucht. 
10. Vor allen Dingen muß man auf Rettung 
der Kinder, Alten, Schlafenden und Kranken 
bedacht seyn; dann rette »nan Thiere und Sachen 
von Werth. Dabei ist die Richtung des Winde- 
genau zu beobachten, damit man die zu retten 
den Sache»» dom Feuer nicht entgegen trage, 
und auch die Spritzen so stelle, daß der Wind 
nicht gegen sie geht. 
t ii. Kommt irgendwo im Orte Feuer auf, so 
eile sogleich mit deinem Löschgerärh zu Hülfe. 
Diejenigen, welche zu Hause bleiben, müssen 
indeß Alles so herrichten, daß es, wenn da- 
Feuer nahe kommt, leicht fortgeschafft werden 
kann. Jemand muß auf dem Boden oder Dache 
Acht auf das Flugfeuer haben, und sich zu dem 
Ende mit einem Gefäß voll Wasser und einer 
Handspritze, oder wenigstens mit einer Gieß 
kanne, versehen. Uebrigenö müssen alle Oeff 
nungen des Hauses nach der Feuerseite hin wohl 
verschlossen werden. 
13. Man warte nicht auf Spritzen, ehe man 
zu löschen anfängt, sondern tauche den Lojch- 
wisch (eine lange Stange. woran vorn Lappen 
so angebracht sind, daß sie viel Wasser einsau 
gen) in's Wasser, patsche damit das Feuer aus, 
und werfe auch so viel Lehm, Schlamm, Sand 
und nassen Mist in das Feuer, als nur immer 
möglich ist. 
13. Sey nie ohne einigen Wasservorrath. Bei 
einem erst entstehenden Feuer kann ein Eimer 
voll Wasser mehr thun, als ein ganzer Teich, 
wenn es erst Ueberhand genommen hat.
	        
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