Full text: Amtlicher Kalender für das Kurfürstenthum Hessen // Amtlicher Kalender für Kurhessen // Amtlicher Kalender für den Regierungsbezirk Cassel (1860-1873)

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Metrisches Maaß und Gewicht.*) 
Nach der Maaß- und Gewichtsordnung für de» 
Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 dürfen 
im öffentlichen Verkehr vom 1. Januar 1872 an nur 
die nachverzeichneten Maaße und Gewichte angewendet 
werden. 
Dieselben können bereits vom 1. Januar 1870 
an benutzt werden, sofern die Betheiligten hierüber 
einig sind. 
i) Längenmaaß. Einheit. Das Meter. 
1 Meter — 100 Centimeter 
1 Centimeter — 10 Millimeter. 
Es heißen 10 Centimeter: Das Decimeter. 
10 Meter: Das Dekameter. 
1000 Meter: Das Kilometer 
Zur Eichung zulässig sind nur Maaße von folgenden 
Gängen: 
20, 10, 5, 2 und 1 Meter. 
0,5 Meter oder 50 Centimeter. 
0,2 » » 20 ii 
0,1 ii „ 10 ii 
1 Meter — 3,4759 oder ungefähr 3) CaffcOr Fuß. 
2) Flächenmaaß. Einheit. Das Quadratmeter. 
Es heißen 100 Quadratmeter: Das Ar. 
100 Ar: Das Hektar. 
3) Körpermaaß. Einheit. Das Liter, 
oder der tausendste Theil des Kubikmeters. 
Für den öffentlichen Verkehr werden nur Maaße 
in folgenden Größen zur Eichung und Stempelung 
zugelassen: 
a. für Flüssigkeiten. 
20, 10, 5, 2 und 1 Liter, 
die Stücke der Halbirungstheilung von l \ £ T ' ¥ 
und 7 ' a Liter, die Stücke der Decimaltheilung von 
0,2 o,l 0,05 und 0,02 Liter, 
i Liter heißt der Schoppen — 1,0079 Schoppe» Caffeler 
(stl tes Wormser) Maaß—0,9162 Schöppen Caffeler Biermaaß. 
!>. für trockene Gegenstände. 
100, 50, 25, 20, 10, 5, 2 und 1 Liter, 
die Stücke der Halbirungstheilung von } J | und 
y,, Liter, die Stücke der Decimaltheilung von 0,2 I 
0,1 und 0,05 Liter. 
Es heißen 25 Liter: j Scheffel. 
50 Liter: 1 Scheffel. 
100 Liter: 1 Hektoliter (Faß). 
1 Scheffel — 4,977 oder ungefähr 5 Caffeler Metzen. j 
• 4) Gewicht. Einheit. Das Kilogramm. 
1 Kilogramm — 1000 Gramm. 
1 Gramm — 10 Decigramm. 
1 Decigramm — 10 Ceutigramm. 
l Ceutigramm — 10 Milligramm. 
Es heißen 10 Gramm: Das Dekagramm oder 
das Neuloth. 
I Kilogramm: Das Pfund. 
50 Kilogramm oder 100 Pfund: Der Centner. 
1000 Kilogramm oder 2000 Pfund: Die Tonne. 
Für den öffentlichen Verkehr sind nur folgende 
Gewichtstücke eichungsfähig und zulässig: 
50 Kilogramm — 100 Pfund — 1 Centner. 
50 ii =5 » 
*) Mitgetheilt vom Eichungs-Jnspeclor Schulz dahier. 
500 Gramm — 1 » 
I " 
200, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Gramm 
5, 2 und 1 Decigramm. 
5, 2 und 1 Ceutigramm. 
5, 2 und 1 Milligramm. 
Ferner Einsatzgewichte und zwar: 
Das Kilograinmgewicht, bestehend aus 12 Stücken 
von 500, 200, 100, 100, 50, 20, 10, 10, 5, 2, 2 
und 1 Gramm. 
Das Pfundgewicht, bestehend aus 11 Stücken von 
z Pfund, 100, 50, 50, 20, 10, 10, 5, 2, 2 und 
1 Gramm. 
Das Zweihundert Grammgewicht, bestehend aus 9 
Stücken von 100, 50, 20, 10, 10, 5, 2, 2 und 
1 Gramm. 
Von den bisher gültigen Gewichten werden dem 
nach vom 1. Januar 1872 an unzulässig: 
der l Centner, das Drei-Pfundstück und sämmtliche 
Theilslücke des Pfundes mit Ausnahme des 
| Pfundes, sowie der Stücke von 
3 Loth — 50 Gramm — 5 (Neu) Loth. 
3 Quent— 5 ii = 0,5 " 
3 Cent — 5 Decigramm. 
3 Korn = 5 Ceutigramm. 
Unzulässig werden ferner die bisherigen Einsatz- 
gewichte, sowohl im Ganzen als in den einzelnen Stücken.
	        
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