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2) Dieselben an Gehorsam und Zucht zu gewöhnen
und mit Ernst, aber doch mit Schonung zu bestrafen.
3) An Erfüllung der religiösen Gebote sie zu ge
wöhnen (-p:n nVvp).
4) Sie für einen ehrsamen Beruf vorzubereiten.
Z 12. Welche Pflichten haben wir gegen unsere Lehrer?
Gegen unsere Lehrer, welche durch ihren Unter
richt und ihre erziehliche Thätigkeit die Eltern ver
treten, haben wir folgende Pflichten:
1) Gehorsam, d. h. ihren Vorschriften und Befehlen
genau zu folgen und selbst wenn sie strafen, sich
gerne zu fügen.
2) Ehrfurcht, d. h. in ihrer Gegenwart anständig
und bescheiden in Wort und That sich zu be
nehmen. In ihrer Abwesenheit mit Achtung und
Ehrerbietung von ihnen zu sprechen.
3) Dankbarkeit, d. h. ihnen durch Fleiß und gutes
Betragen stets Freude zu machen, auch nachdem
die Schuljahre beendigt, denselben stets dankbar
zu bleiben.
§13. Warum haben wir Pflichten gegen Gelehrte
und Greise und worin bestehen diese?
Die Gelehrten sind berufen, dem Gottesworte die
notwendigste Verbreitung durch Wort und That zu
verschaffen, sie sollen uns als Muster und Vorbild
für unser religiöses und sittliches Betragen dienen;
deshalb haben wir die Verpflichtung, sie zu lieben,
zu ehren und ihnen die größte Hochachtung entgegen
zu bringen.