Full text: Leitfaden für den Religions-Unterricht in der israelitischen Schule

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»Wer den Armen zur Zahlung antreibt, hat das 
Verbot „sei nicht gegen ihn wie ein Schuld 
eintreiber" übertreten. Sogar sich ihm oft zu 
zeigen, an ihm absichtlich vorübergehen, ist unter 
sagt" (das. hilch. Malwe 1) 2—4). 
6) Wenn der Schuldner zu zahlen im Stande ist. 
darf er seinem Gläubiger das Geld nicht vorent 
halten. 
„Sage nicht zu deinem Nächsten: Gehe heute, 
komme morgen wieder, wenn du heute schon 
bezahlen kannst" (Spr. Salom. 3, 28). 
7) Die Grenzen des Nachbars nicht zu verrücken. 
8) Das Eigentum unseres Nebenmenschen, das an 
unsicherer Stelle liegt, in Sicherheit zu bringen 
und es ihm zuzustellen. 
9) Den Lohn des Taglöhners nicht vorzuenthalten. 
10) Keine Zinsen von ihm zu nehmen, welche als 
Wucher gelten, oder überhaupt vom Staatsgesetze 
verboten sind. Aber selbst die nach den Gesetzen 
des Staates und der allgemeinen Sitte für 
erlaubt geltenden Zinsen hatdieheiligeSchrift 
den Israeliten ihren Glaubensgenossen 
zu geben oder von ihnen zu nehmen 
strengstens verboten, um auch dadurch stets 
eingedenk zu sein, daß Gott die Israeliten aus dem 
egyptischen Sklavendienst befreit, wie die heilige 
Schrift besonders darauf hinweist (3. B. 
M. 25. 38). 
§ 7. Gegen wen haben wir noch besondere Pflichten?
	        
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