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öffentlich, sondern unter vier Augen in sanfter
und schonender Sprache, aber nicht mit Härte.
Er sage ihm, daß er es nur zu seinem Wohle
und seines einstigen Lohnes halber thue, auch
darf er ihn nicht beschämen" (Maimonides hilch.
Deos 6, 6—9).
1 0) Gegen Arme und Dürftige wohthätig zu sein,
und deren Elend soweit als möglich zu erleichtern
suchen. „Wenn dein Bruder verarmt und es wankt
seine Hand bei dir, so unterstütze ihn, er sei ein
Fremdling oder Einsäße, daß er lebe bei dir"
(3. B. M. 25, 35). „Zu den heiligsten Pflichten
gehört, den Armen zu unterstützen. Wer aber
dem Armen mit Unfreundlichkeit und Ver
druß spendet, wenn er ihm auch tausend Gold
stücke gibt, hat seine Pflicht nicht erfüllt. Wir
müssen ihm mit Freundlichkeit begegnen und An
teil nehmen an seiner Not. So heißt es auch
(Hiob. 30, 25): „Habe ich nicht mit dem Er
bitterten geweint, war nicht mein Herz betrübt
um den Elenden" (Maimonides hilch. Mato.
Anijim 10, 1—5).
11) Allenthalben Frieden zu stiften und jeden nach
der guten Seite zu beurteilen (Mischna Aboth
1. Maimonides hilch. Deos 5,7).
12) Kranke zu besuchen, Trauernde zu trösten und
Tote mit der ihnen gebührenden Ehre zu bestatten.
Für die Uebung dieser Wohlthaten ist von Gott
unbegrenzter Lohn verheißen (ibid. hilch Obel 14,1).
i 6. Welche Pflichten haben wir in Hinsicht des
Vermögens unserer Nebenmenschen?