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„Stehe nicht zurück bei der Gefahr deines
Nächsten" (3. B. M. 19, 16).
2) Ihn nicht zu schlagen, selbst das Aufheben der
Hand zum Schlagen ist strenge verboten.
„Wer die Hand gegen den Nebenmenschen
aufhebt, wenn er ihn auch nicht schlügt, wird
schon von der heiligen Schrift „Bösewicht" genannt"
(^laimonidcs hilch. Chobel u’masik 5, 1—3).
3) Ihn nicht zu hassen, keine Rache an ihm zn üben
und Groll ihm nicht nachzutragen; wenn er uns
auch Böses gethan, ihm dennoch Gutes zu thun.
„Du sollst dich nicht rächen und den Zorn
nicht bewahren" (3. B. M. 19, 18).
„Wenn Jemand gegen seinen Nebenmenschen
sich vergeht, so darf er ihm im Herzen keinen
Groll nachtragen und ihn auch nicht hassen,
sondern er muß ihn zur Rede stellen: Warum
hast du mir dieses gethan? und dann ihm ver
zeihen" (Maimonides hilch. Deos 6,6).
„Du sollst deinen Bruder nicht hassen in
deinem Herzen. Zurechtweisen sollst du deinen
Nächsten" (3. B. M. 19, 17).
4) Ihn nicht zu beschämen oder zu beleidigen, auch
nicht mit einem Namen zu rufen, dessen er sich
schämt.
„Wer seinen Nebenmenschen öffentlich beschämt,
macht sich der Seligkeit verlustig" (das. 6—8).
5) Ihn nicht zu verleumden, auch keine Verleumdung
gegen andere anzunehmen.
„Wer seinen Nebenmenschen verleumdet, hat das
Gesetz übertreten: „Gehe nicht als Anbringer in