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Gesetz, alles Uebrige ist Commentar dazu, gehe und
lerne" (Talmud Sabbath, Fol. 31, b).
§ 3. Wer ist unser Nächster?
Jeder Mensch ohne Unterschied des Volkes, des
Glaubens und Standes, jedem müssen wir unsere Hilfe
angedeihen lassen, selbst unserem Feinde.
„Haben wir nicht alle Einen Vater, hat uns nicht
alle Ein Gott geschaffen, warum sollten wir treulos
sein Einer gegen den Andern und entweihen den Bund
unserer Väter" (Proph. Maleachi 2).
„Wenn du begegnest dem Ochsen deines Feindes,
oder seinem Esel, der herumirrt, so führe ihm den
selben zurück. — Wenn du siehest den Esel deines
Hassers liegend unter seiner Last, und du wolltest es
unterlassen, sie ihm zu erleichtern, erleichtern mußt du
ihm helfen" (2. B. M. 23, 4—5). „Wenn deinen
Feinde hungert, gib ihm Speise und wenn ihn durstet,
reiche ihm Trank" (Spr. Sal. 25).
§ 4. Wie lassen sich die Pflichten gegen den Neben
menschen einteilen?
In Pflichten gegen seine Person und solche
bezüglich seines Vermögens.
§ 5. Welche Pflichten haben wir gegen die Person
unseres Nebenmenschen?
Die Pflichten gegen die Person unseres Neben
menschen sind:
1) Zur Erhaltung seines Lebens und seiner Gesund
heit nach Kräften beizutragen, bei drohender
Gefahr, bei Unglücksfüllen oder Krankheiten ihm
Beistand und Hilfe zu leisten.
Rabbiner Bambcrger, Rcligionsbuch. 4