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2. Arbeitsverrichtung ist ebenso wie am Sabbath
verboten.
3. Das Sündenbekenntnis O'-TTI) in allen Gebeten
einzuschalten; auch wird der ganze Tag in der
Synagoge mit Beten verbracht.
§ 14. Woran soll uns das Snckos-Fest erinnern?
Das rVD-ID (Laubhiittenfest) soll uns an die gött
lichen Wohlthaten, die Er unseren Vätern während
ihres vierzigjährigen Aufenthalts in der Wüste erwiesen
hat, erinnern, daß Er sie in Hütten beschützte und
durch besonderen himmlischen Schutz vor allen Ge
fahren der Wüste schirmte.
Auch bietet dieses Fest Veranlassung zum Danke
gegen den Allvater für die nunmehr gänzlich heim
gebrachte Ernte vom Felde und vom Weinberg, daher
der Name syDNü 3sl, Fest des Einsammlens.
§ 15. Welche religiöse Pflichten sind mit diesem Feste
verbunden?
Die Pflichten für das Laubhiittenfest sind:
1) Das Wohnen in Hütten, welche nach den Vor
schriften der Religion hergerichtet sind. (Der
Aufenthalt in Hütten ist für acht Tage geboten
und zwar auch für das fH¥y Fest, jedoch
ohne an diesem Tage die rD"Q von
rD-IDB zu sagen.)
2) Das Nehmen der vier Pflanzenarten an jedem der
sieben Tage mit Ausnahme des Sabbath und zwar:
1. 2>1^(Palmzweig), 2. )11^(Esrog), 3.v^N
(Myrthen) und 4. rn~iy (Bachweiden).