Yandschrift, dass ich hieruit gelobt und geschworen habe dem
Aurchlauchtigsten hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn
Frieärich Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, dem heiligen
römischen Reiches Erztruchsess und Kurfürst eto, meinem gnä-
üigsten Herrn, durch dessen kurfürstliche Gnade ich zum
besitz der "farre Hahnbach gelangt, nachdem wir von dem wür«-
üigen und ehrsamen Herrn Jacob Pollenreutter, Pfarrer zu
Schilicht, die Belehnung verliehen war, den kurfütstlichen
Erben getreu und hold wu sein, auch seiner kurf. Cnaden
gebürliche Reverenz und Ehre zu e rzeigen.
Zum andern, dass lch selbst persönlich genannte Pfarre
besitzen will ohne "geügrde”(7), es sei denn, dass ich etwa
auf eine bestimmte Zeit aus vernünftigen guten ekehafften
(Stichhaltivyen) Ursachen und nit der ausdrücklichen Erlaubnis
neines gnädigen Herrn als Landesfürsten mich auf und davon
machen würde.
Zum üritten, dass ich alle Bürde und Arbeit, die mir
Negen solcher Pfarre gebühren tragen und mich befleissig.n
#111, dem Volk, das wir anbefohlen wird, mit dem Wort Gottes
and christlicher Lehre und gutem Beispiele voranzugehen und
nützlich vorzustehen.«
Zum vierten, dass ich mich begnügen will mit den Zinsen
und der Nutzniessung genannter Pfarre und die Güter derselben
in gutem Wesen, Würden und getreulich erhalten will. Und wenn
ierzelben £farre en Kirchengütern e twas entwendet wird oder
verloren göht, so will ich es nach bestem Vermüxen wieder
hinzuvringen und üleselben für mich selbst auch nicht anders
in Anspruch nehmen und belasten denn wie es von alters her
Brauch iste
Zum fünften, wenn gemand genannte Pfarrkirche oder ihre
güter antasten, belasten oder anfechten will umd ich selbst
vermöüchte das nicht zu verhindern, dass ich seolches am
Zweckmässigsten an meinen gnädigen Herrn und Landesfürsten
dder ihrer kurfürstlichen Gnaden Regierung zu Amberg fpe=
langen lassen will.
Zum sechsten, dass ich von üleser Pfarre keine Pension,
Absent, Reservat oder Incorporation irgend jemand reichen
der geben, ebensowenig aber derartiges auf die Pfarre lexen