Full text: Chronik der Familie Roselius

Yandschrift, dass ich hieruit gelobt und geschworen habe dem 
Aurchlauchtigsten hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn 
Frieärich Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, dem heiligen 
römischen Reiches Erztruchsess und Kurfürst eto, meinem gnä- 
üigsten Herrn, durch dessen kurfürstliche Gnade ich zum 
besitz der "farre Hahnbach gelangt, nachdem wir von dem wür«- 
üigen und ehrsamen Herrn Jacob Pollenreutter, Pfarrer zu 
Schilicht, die Belehnung verliehen war, den kurfütstlichen 
Erben getreu und hold wu sein, auch seiner kurf. Cnaden 
gebürliche Reverenz und Ehre zu e rzeigen. 
Zum andern, dass lch selbst persönlich genannte Pfarre 
besitzen will ohne "geügrde”(7), es sei denn, dass ich etwa 
auf eine bestimmte Zeit aus vernünftigen guten ekehafften 
(Stichhaltivyen) Ursachen und nit der ausdrücklichen Erlaubnis 
neines gnädigen Herrn als Landesfürsten mich auf und davon 
machen würde. 
Zum üritten, dass ich alle Bürde und Arbeit, die mir 
Negen solcher Pfarre gebühren tragen und mich befleissig.n 
#111, dem Volk, das wir anbefohlen wird, mit dem Wort Gottes 
and christlicher Lehre und gutem Beispiele voranzugehen und 
nützlich vorzustehen.« 
Zum vierten, dass ich mich begnügen will mit den Zinsen 
und der Nutzniessung genannter Pfarre und die Güter derselben 
in gutem Wesen, Würden und getreulich erhalten will. Und wenn 
ierzelben £farre en Kirchengütern e twas entwendet wird oder 
verloren göht, so will ich es nach bestem Vermüxen wieder 
hinzuvringen und üleselben für mich selbst auch nicht anders 
in Anspruch nehmen und belasten denn wie es von alters her 
Brauch iste 
Zum fünften, wenn gemand genannte Pfarrkirche oder ihre 
güter antasten, belasten oder anfechten will umd ich selbst 
vermöüchte das nicht zu verhindern, dass ich seolches am 
Zweckmässigsten an meinen gnädigen Herrn und Landesfürsten 
dder ihrer kurfürstlichen Gnaden Regierung zu Amberg fpe= 
langen lassen will. 
Zum sechsten, dass ich von üleser Pfarre keine Pension, 
Absent, Reservat oder Incorporation irgend jemand reichen 
der geben, ebensowenig aber derartiges auf die Pfarre lexen
	        
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