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27} Voyror- Hannover'sche Enthusirsten des 17. Jehrhunderts,.
24) Hapgenbach, Kirchengeschfliehte BA Vom tor
25) G. Trank. Geschichte dar prat-et*ent{iechen Theolorie, I 357.
örster Band, Hamburg 1724.
Die Nachkomnzen Christoph Roselius',.
KENNEN 0 Sm
"“4+* Christoph Roselius schliesst die Reihe der kraftvol«
len Porsön? “Lten der Familie Roselius. Alle drei, Thomas, Andreas
und Christoph Zoselius waren scharf umrissene Gestalten, deren Leben
und Wirken ein weit über den Rahmen einer Familiengeschichte hinzusre=
hendes Interesse hervorruft.
Von den nach ihnen kommenden Generationen kann man nicht
behaupten, dass sie allgemeines Interesse beanspruchen; selbst die
rein familiecngeschichtliche Ausbeute ist dürftir, sodass wir uns im
allgemeinen auf kurze Daten beschränken können. Ihre Lebensschicksale
waren kleinbürgerlicher Art und spielten sich in dem Xahnmen eines boe=
scheildenen Landstädtchens ab, über den sich vis zur iitte des vorigen
Jaurhunderts keiner von Ihnen hinausschob.
Erschwert werden die famniliengeschichtilichen Forschun-=
gen in Schwurme, Spraken und DBahlum , wo sich der uns interessierende
Zweig der Familie weiterentwickelt, durch die mangelhafte Führung der
Kirchenbücher und die noch mangelhafteren Aurzüge des dortigen Pfarre
rers., Dieselten wimmeln von Unwichtirkeitun, „Adersprüchen, unrichtig
gedeutetzn und niederreschriebenen Namen und Zehlen und sind derart
unübersichtlich zusammengestellt, dacs eg lanrer mühsamer Arbeit be=
durfte, dass üie Schwarmer Kirchenbücher nur bis zum Jahre 1693 rei«—
chen, die ältesten Kiröhenbücher des Kirchspiels Lunsen aber, zu dem
ale Gemeinde Schwarze früher vyehörte, sich im Eraunschwalrer Landes.
archiv befinden.
venn es infolge dieser Schwierigkeiten auch noch nicht
gelunzen ist, alle Geburtedaten urkundlich zu belegen, so steht doch
einwandrirei fort, dass die yesumte niedersächsische Linie gur Kach«-
komnenschaft des Christoph Roselius rehört. Es bleibt nur unszewiss,
ob neben Johunn Thomas noch ein weiterer Cohn Christophs, nasens
Öhristian, in Schwarme ansäsrig gewesen idst.Ääine Urkunde und mehrere