seine irrtihümer erkennt und wiederruffen, welche revocution in der
prüfung des Geistes Pragtorii in der vorrede stehet."
Die"Prüfunz des Geister Fraetorii" wur eine Streitschrift, welche das
Hamburger Ninisterium 1655 geyen den Lüneburrver änthusiasten Christian
Hohburg, der sich auch Elias Praetiorius nannte, erliess, Vieser Praeto-
rius hat im vorherrehonden mehrfach ale Verteidiger Christoph Äoselius
Erwähnung gefunden und diese Gesinnungsgemeinschaft hat auch jedenfalls
die Veranlassunrz dazu yeryeben, des ÄRoselius Revocation in der Streit-
schrift geyen HNohburg zu veröffentlichen, 0b sich diese Äevocation tale
sgächlich durin befindet, wie sie beschaffen 1st, ob Roselius sich wirk-
lich bedinrungslos unterworfen oder ob die Eirche ein weiteres Zntgegen«-
kommen gezeigt hat, habe ich bisher nicht nachprüfen können, da es mir
noch nicht gelunren ist, die Schrift sufzutreiben. Auch Arnold hat sie
nicht in Händen gehabt, denn er schreibt weiter:
“Nähere umetände und gewissheit hievon ist dissmaal nicht vorhan«
den.”
Ich glaube bestinut, dass es gelinzen wird, die Schrift doch noch in
irrend einer Bücherei zu entdecken und werden wir dann such über diese
angebliche Revokation Klarheit erhalten.
Die innere Wahrscheinlichkeit, dass eine Aussöühnung mit
der Kirche in der Zt erfolzt ist, liegt zweifellos vor und ich glzube,
darg der Widerruf aus prakiischen Erwägungen heraus erfolgt ist, um
wieder in den Besitz einer "farrsielle zu gelunyen. Zermürbt vom täzlil-
chen Kampf ums Dasein und des unstäten wWenderiebens müde, wird sich der
Ruhslose an seinem Lebensabend näch einem beschaäulicheren friedvolleren
Dasein pgesehnt haken. HJach Starckens “ngube soll er nämlich ein Jahr
darauf wiederum als Pfarrer angestellt gewesen e«7in und Zwar zu "Fürfeld
im Griechrmen" im württenberzischen Dekena%® Heilbronn, Trotzdem die"A4ll—
gemeine Deutsche Eiozraphie" Zweifel darüber hegt, entepricht die AÄn«-
sale Starckens doch der Wahrheit. Auf meine Änfraäre beim Pfarramt zu
Fürfeld teilte mir der dortive Pfarrer mit, dass nach Ausweis dos alten
Katuloges der *farrer von Fürfeld Christoph üoselius tatsächlich Pfar—-
rer zu St. vebastian daselbst pewesen sei. Als Datum ist in dem Ver=
zeichnis das Jahr 1654 angegeben; die Amtstüätigkeit seines Nachfolgers
5,D. Lucganus beginnt mit dem Jahr 1661, sodass man mit vollem Recht
annehmen kann, dass Christoph Roselius von 1654 = 61 in Fürfeld gelebt
hat. Leider findet sich keinerlei Notiz übere seine dortivre wirksam
keit, da das älteste Kirchenbuch von Fürfeld nur bis zum Jahre 1663
zurückreicht. Ich müchte aber annehmen, duss der in Vaihinrzen a/5Enz