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ger in Bremen, welche seinem studilerenden Sol ausdrücklich beschei—
nigt hütten, dars er ihn wie auch alle seines anderen Yinder zu keiner
andern leligion gehalten habe als zu der Lutherischenz; ferner die
Theoloven zu Rostock, die Lutheruner zu Osanbrück, Minden und Itzehoe,
üie Prediger zu Amsterdam, Minden und un manchen endern Orten. Nun
wolle er endlich wissen, wie er mit den Lükbeckern darın sei, Yollten
sie mit ihm Lfechten, so sei er ihrır Streiche gewüriig , aber nur mit
weltlicher üncht könne er überwunden werden. Nach Hunnius Schartecken
frage er nichts, da sie wie auch andere Lübeckische Schriften voller
Widersprüche sieckten, Eine schliumero Revokationsfornel hätte nicht
eingal der Pabet dem Luther oder Achsb dem Elias vorschreiben können.
venn er derart revoziere wie ihm "pontificaliter und imperatoris” vOor«
geschrieben worden sel, s0 sündige er wider Gott und sein heilig ort
und profaniere sein Aut®$ und Gewisren aufs schändlichste, Bichor hate
er sie, um dar Frohlocken der Papisten und öffentlicher Äryernis zu
verneliden, geschont; sollten sie aber bei ihr r Verstocktheit behar.
ren , so warne er sie vor den Folzen., Zr fürchte sich durchaus nicht
vor ihrem grossen Anhang, Macht und Neichtun, ob er wohl ein armer
Sünder, verachteter "tünper und einfiltirer Idioted nach Cottes Willen
Sei, denn recht und wahr werde doch recht und wahr bleiben und der
Friede Gottes wirde sich, weil ei. ihn nicht annehmen wollien, von 1
nen ab und ihn zuwenden«
" Zudem i1et” £0O droalit er, "schon fertir von
> bereitet. in den Druck zu.
Ausführlicher Ceren Bericht ve: „Ger Bossheit etli-
Cher neuer Cophisten /welche aus Cöttlichem Verhängnies / und
Linen zur Straff sic selbzt uit grouser Unvorsichtirkeit of=-
fenbehret in dem unnöütnigen / und wie sie es selbst nennen /
unnützen / verreblichen / zu keiner „X bauungz dienlichen dics«
putiren / und zancken / welches sie ult Christoph Roselius
unter dem Ichein / und Decku.ntel des Procdig Anubis zu Lübeck/
Hazlurc / und Lüneburg angefangen / durch welche gleichwol
ücr Teuffel die verdamte Pharicäische Heucheley mit aller
List / und Cewalt in den besagten / und endern Lutherischen
Kirchen zu pflantzen / und zu erhulten sich bemühet / Appeı-
lations, und varnungs weise allen Evangelischen Potentaten /
Städten etc. Universitäten / und Consisioriis Licelerinsticis
vere Lutheraänis durüber zu Judiziren zus allerhüchstdrünzen—-
der KNoth und demüthirer Eitte um Censur zureschrieben / und