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Feldpostkarte von der Armee, 1870.
Feldpost-Ordre Nr. 22.
Berlin, den 3, August 1870.
Die im Feldpostverkehr eingeführten, für Sendungen von den
mobilen Militairs und Militairbeamten bestimmten Correspondenz-
karten sollen von jetzt ab auch an solche mobile Truppentheile ete.
gratis verabfolgt werden, welche sich in festen Standquartieren
befinden. Zu diesem Zweck haben die Postanstalten in denjenigen
Orten, in welchen Ersatz- oder Besatzungsmannschaften etc, statio-
nirt sind, sich mit den betreffenden Militairbehörden in Ver-
bindung zu setzen und von diesen den ersten Bedarf angeben zu
‚assen. Derselbe ist sodann bei der Geheimen Kanzlei des General-
Postamts, an welehe auch etwaige Nachbestellungen zu richten
sind, alsbald zu bestellen. Die Verteilung der Correspondenz-
karten an die Truppen hat jedoch nicht durch die Postanstalten,
sondern durch Vermittelung der betreffenden Militairbehörden zu
erfolgen,
Die Geheime Kanzlei wird bei Überweisung der Feldpost-
Correspondenzkarten doppelte, Lieferscheine beifügen, von denen
ziner mit Quittung versehen zu remittiren ist.
General-Postamt,
Stephan.
Wie sich schon aus der Feldpost-Ordre Nr. 3 er-
gibt, war zunächst bis zur Fertigstellung der eigentlichen
Feldpost-Formulare die Verwendung gewöhnlicher Korre-
spondenzkarten gestattet. Nähere Bestimmungen hier-
über enthält die
Feldpost-Ordre Nr. 13.
Berlin, den 24. Juli 1870.
Es wird nicht ausbleiben, daß — namentlich in der ersten
Zeit — statt der besonderen Feldpost-Correspondenzkarten auch
lie gewöhnlichen Correspondenzkarten im Feldpostverkehr von den