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spondenzkarten können von den Postanstalten in Quantitäten von
je 5 Stück zum Preise von !/, Groschen an das Publikum abge-
lassen werden, während für den Verkauf der gewöhnlichen Korre-
spondenzkarten die bisherigen Bestimmungen maßgebend bleiben.
Die unter b) aufgeführten Feldpost-Korrespondenzkarten sind aus-
schließlich für die Versendung von der mobilen Armee bestimmt.
Dieselben werden nach einer mit dem Kriegs-Ministerium ge-
iroffenen Abrede an die Militairs und Militairbeamten
aünentgeltlich verabfolgt.
Der Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) hier-
selbst ist die Lieferung des erforderlichen Bedarfs von beiden Arten
der Feldpost-Korrespondenzkarten übertragen.
Von der Gattung a) wird dieselbe den Ober-Postdirektionen
und Ober-Postämtern eine auf das ungefähre, einstweilige Bedürfnis
berechnete Quantität in den nächsten Tagen übersenden. Die Ober-
Postdirektionen etc. haben davon schleunigst einer jeden Bezirks-
Postanstalt eine Quantität nach Maßgabe des mutmaßlichen ersten
Bedarfs zu überweisen ....
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Feldvost-Correspondenzkarte.
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Sampaante (naher fonfiqgem Trussentheile) brrAhreffat qer In Srivatı Aingeiegenheisen if eine Necommantation der Sarrefyom
Amlarten nicht aettattet
Feldnostkarte an die Armee. 1870.
Die Korrespondenzkarten der Gattung b) sollen nach einer
Vereinbarung mit dem Königlichen Kriegs-Ministerium den mobilen
Truppen unentgeltlich geliefert werden und zwar in der Weise,
Jaß die mobilen Feldpost-Anstalten größere Quantitäten dieser
Korrespondenzkarten an ganze Truppentheile zum Zwecke der
weiteren Vertheilung überweisen .. ......0.0.0. 0. 0. 0 0 0 we
Die für Herstellung der Feldpost-Korrespondenzkarten von
jer Gattung b) entstehenden Kosten werden von der Militärver-
waltung erstattet + . . 0. .00 00 + n 6 HH A HH HH He
Der wesentliche Inhalt dieser Feldpostordre Nr. 9
wurde in einer Bekanntmachung vom 30. Juli im Kgl.
Preuß. Staats-Anzeiger (Nr. 184 vom 1. August) noch-
mals dem Publikum zu Gemüt geführt. Eine weitere
Ausdehnung erfuhr die Verwendung von Feldpostkarten
Jurch die