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Die auf der vorigen Seite gegebene Tafel ist der
Aufstellung im „Großen Handbuch der Philatelie“ ent-
nommen. Sie war dort für die Formulare (Postkarten,
Postanweisungen und Paketadressen) der Norddeutschen
Bundespost und der Deutschen Reichspost bestimmt.
Daraus erklärt sich, daß die hier in Betracht kommen-
den Bestimmungsort-(B-)Typen nicht fortlaufend nume-
riert sind. Die 31 norddeutschen Oberpostdirektionen
befanden sich an folgenden Orten: Arnsberg, Ber-
lin, Braunschweig, Breslau, Cassel, Coblenz, Cöln a. Rh.,
Cöslin, Danzig, Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Erfurt,
Frankfurt a. M., Frankfurt a. O., Gumbinnen, Halle
a. S., Hannover, Kiel, Königsberg i. Pr., Leipzig, Lieg-
nitz, Magdeburg, Münster i. W., Oldenburg, Oppeln,
Posen, Potsdam, Schwerin i. M., Stettin, Trier. Dazu
kamen noch die drei Oberpostämter in Bremen, Ham-
burg und Lübeck. Nach der Eroberung von Straß-
burg i. Els. (September 1870) und Metz (Oktober
1870) wurden dort ebenfalls Ober-Postdirektionen ein-
gerichtet, ferner in Nanzig eine Post- Administration
für die besetzten französischen Provinzen, die Anfang
Oktober nach Reims vorgeschoben wurde, während
in Nanzig die später nach Metz verlegte Oberpost-
direktion ins Leben trat. Welche der Bestimmungsort-
Typen den einzelnen Ober-Postdirektionen zukommen,
ergibt sich aus der Katalog-Aufstellung.
Die erste Berliner Ausgabe der Korrespondenzkarten
zeigt zwei kurze Linien für den Bestimmungsort und
die Wohnung. Schon nach drei Wochen erschien eine
zweite Ausgabe, bei der die vierte Zeile für die Woh-
nung erheblich verlängert war, und nach abermals drei
Wochen die dritte Ausgabe mit ebenfalls verlängerter
dritter Zeile für den Bestimmungsort. Letztere Ausgabe
wurde für die Provinzausgaben vorbildlich. Es gibt
nur eine einzige Provinzausgabe im ersten, und keine
im zweiten Muster.
Wie aus der Einführungs-Verordnung hervorgeht,
sollten die Karten in erster Linie nur mit Marken be-
klebt von den Poststellen verkauft werden. Es mußten
von diesen also nicht nur Karten mit einer Eingroschen-
oder Dreikreuzer-Marke, sondern für: den Ortsverkehr
auch solche mit Einhalbgroschen-, Eindrittelgroschen-,
Einviertelgroschen-, Zweikreuzer-, Einkreuzer- und Ein-
halbschilling-Marken vorrätig gehalten werden. Nur Groß-
D)