Full text: Festschrift zum 150. Jubiläum des Staatlichen Friedrichsgymnasiums zu Kassel

Nachweis zu verlangen. In erster Linie hatte der junge Student sich über 
seine wissenschaftliche Vorbildung auszuweisen. Sodann aber war lange 
Zeit der Besuch der Hochschule an die Erfüllung gewister sozialer Bedingungen 
geknüpft, während nämlich in den ersten Zeiten nach Absolvierung des Päda 
gogiums jedem der Besuch der akademischen Vorlesungen freistand, traten 
später wesentliche Beschränkungen ein. Unter Friedrich I. erschien die Ver 
ordnung, daß weder der Sobn eines Bürgers noch eines Bauern noch auch 
eines herrschaftlichen Livreebedienten olme gnädigste Einwilligung des Fürsten 
studieren dürfe, und 1793 wurde verfügt, daß nur die Söbne der Honoratioren, 
die den ersten sieben Rangklasien angehörten, und der Prediger, und zwar 
aus jeder Familie nur einer, zum Studium zugelassen werden sollten. Für 
jeden anderen war die Erwirkung der Zulassung mit Schwierigkeiten ver 
bunden. — was nun die wissenschaftliche Vorbildung anlangt, so scheinen 
trotz wiederholter Erinnerung von seiten der Behörde bei dem Übergang 
zur Hochschule immer wieder Unregelmäßigkeiten vorgekommen zu sein, so 
daß endlich die Regierung sich entschloß, ernstliche Ulaßregeln zu ergreifen. 
In Preußen war die Sache schon im Jahre )S)r gesetzlich geregelt und eine 
förmliche Reifeprüfung angeordnet worden. 
Hier in Hessen erschien ein entsprechender Erlaß der kurfürstlichen Regierung 
an: ii. April )Sro. Die bis ins einzelne gebenden und recht strengen Be 
stimmungen waren von nun ab für die Landesgymnasien bindend. Aber das 
Direktorium des städtischen Lyceums glaubte sich weiter mit den üblichen 
Semestralprüfungen begnügen zu dürfen und erteilte auch ferner Primanern, 
die sich nach dreisemestrigem Besuch der prima zum Abgang auf die Hoch 
schule meldeten, auf Grund ibrer Leistungen die Berechtigung zum aka 
demischen Studium. Da indes mancherlei Unregelmäßigkeiten und Um 
gebungen der bestebenden Bestimmungen den Ruf der Schule gefährdeten, 
entschloß sich das Direktorium im Juli )SZi, den staatlichen Vorschriften 
entsprechend zu verfabren, und so ist denn im Oktober dieses Jahres zum 
ersten Male im Lyceum eine wirkliche Reifeprüfung abgebalten worden. — 
Von den Lebrern dieser letzten Periode nenne ich nur die bekannteren, zunächst 
den im Jahre 1773 geborenen Konrektor Gustav Matthias, der 1602 von Rin 
teln hierhergekommen war. Er ist der Vater des nachmaligen Direktors Georg 
Matthias, der später den alternden Vater ablöste, während jener nämlich 
im Jahre 1S34 aus dem Dienste des alten Lyceums schied, wurde dieser i§35 
an dem neuen Staatsgymnasium als ordentlicher Lehrer angestellt. Ferner 
den Pfarrer Ferdinand Siebert aus Treysa, den Vater des später hier so 
* bekanntgewordenen Pfarrers Otto Siebert, der im Iabre 1650 die nach ihm 
benannte privatschule gründete, die heutige Henkelsche Vorschule. Er war 
erst in seiner Vaterstadt sieben Jahre Rektor gewesen, erbielt dann i§ri eine 
Stelle am Lyceum und blieb hier )z Jahre. 1S34 kam er als Pfarrer nach 
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