Full text: Festschrift zum 150. Jubiläum des Staatlichen Friedrichsgymnasiums zu Kassel

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kenntlich, sie trugen einen blauen Mantel. Dieser galt als ehrendes Abzeichen, 
und es gab keine empfindlichere Strafe für einen Scholaren, als zeitweilige 
Aberkennung dieses Ehrenkleides. Die Klaffen V—VII waren mehr eine 
höhere Bürgerschule und für solche Schüler bestimmt, die später ein Hand 
werk ergreifen oder sich dem Raufmannsstande widmen wollten. Dem neuen 
Rektor, dem fünf ordentliche und drei außerordentliche Lehrer zur Seite 
standen, war also von dem Landgrafen die Aufgabe gestellt, einen völlig 
neuen Lehrplan zu entwerfen und überhaupt neue, vorbildliche Verhältniße 
zu schaffen. Friedrich II., selbst ein hochbegabter und vielseitig gebildeter 
Mensch, vor allem ein begeisterter Verehrer des klassischen Altertums, der 
auf seinen Reisen nach dem Süden die Werke der Alten geschaut und be 
wundert und manches Kunstwerk mitgebracht hatte, um es seinem neuen 
Museum Fridericianum einzuverleiben, verlangte von den Lyzeisten vor allem 
gründliche Kenntnis der alten Literatur, überhaupt aber sollte in der neuen 
Schule ernst und gründlich gearbeitet werden. Täglich waren sechs Schul 
stunden angesetzt. Auch auf Mittwoch- und Sonnabendnachmittag fielen 
pfljchtstunden, außerdem aber sollte diese Zeit für das mit vier Stunden 
bedachte wahlfreie Französisch verwandt werden. Ferien gab es nur wenig, 
etwa halb so viel wie heute. Und auch für diese Erholungszeit wurden 
umfangreiche Aufgaben gestellt. Am Ende jedes Halbjahrs mußten die Schüler 
in öffentlichen Prüfungen Rechenschaft von dem Gelernten ablegen. Vor dem 
Direktorium und der Elternschaft fand dann, nachdem noch einige abgehende 
Schüler lateinische und deutsche Reden gebalten, die Verteilung der preise 
statt. — Das eben genannte Direktorium war die vorgesetzte Behörde des 
Rektors, bestehend aus fürstlichen Räten, Beamten des Konsistoriums, der 
Kriegs- und Domänenkammer, ferner aus Professoren des Carolinums, dem 
Oberschultheiß, dem Bürgermeister und einigen Mitgliedern des Magistrats. 
Dies Direktorium, das in die früheren Rechte des Konsistoriums eintrat, 
bildete also die Aufsichts- und Verwaltungsbehörde, es gab die Schulgesetze 
und entschied endgültig bei schweren Disziplinarfällen, es leitete die Finanzen, 
genehmigte die Lehrbücher und überwachte den Unterricht. — Der Geschäfts 
gang litt begreiflicherweise unter der großen Zahl der Mitglieder. Die Zu 
sammensetzung des Kollegiums zeigt, daß, wenn auch die Stadt nach wie vor 
die eigentliche Besitzerin der Schule war, doch dem Staat wie auch der Kirche 
ein großer Einfluß auf den inneren und äußeren Schulbetrieb zugestanden 
wurde. Der Umstand, daß der Begründer des neuen Lyceums zur katholischen 
Kirche übergetreten war, hat auf die Schule weiter keinen Einfluß ausgeübt. 
Sie wahrte nach wie vor ihren evangelischen Charakter, wenn sie sich auch 
nicht streng gegen Andersgläubige abschloß. Es entsprach der Zusammen 
setzung der Bevölkerung und vor allem des Beamtentums, aus dem das 
Lyceum hauptsächlich seine Schüler bezog, daß der Prozentsatz der Katho
	        
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