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kenntlich, sie trugen einen blauen Mantel. Dieser galt als ehrendes Abzeichen,
und es gab keine empfindlichere Strafe für einen Scholaren, als zeitweilige
Aberkennung dieses Ehrenkleides. Die Klaffen V—VII waren mehr eine
höhere Bürgerschule und für solche Schüler bestimmt, die später ein Hand
werk ergreifen oder sich dem Raufmannsstande widmen wollten. Dem neuen
Rektor, dem fünf ordentliche und drei außerordentliche Lehrer zur Seite
standen, war also von dem Landgrafen die Aufgabe gestellt, einen völlig
neuen Lehrplan zu entwerfen und überhaupt neue, vorbildliche Verhältniße
zu schaffen. Friedrich II., selbst ein hochbegabter und vielseitig gebildeter
Mensch, vor allem ein begeisterter Verehrer des klassischen Altertums, der
auf seinen Reisen nach dem Süden die Werke der Alten geschaut und be
wundert und manches Kunstwerk mitgebracht hatte, um es seinem neuen
Museum Fridericianum einzuverleiben, verlangte von den Lyzeisten vor allem
gründliche Kenntnis der alten Literatur, überhaupt aber sollte in der neuen
Schule ernst und gründlich gearbeitet werden. Täglich waren sechs Schul
stunden angesetzt. Auch auf Mittwoch- und Sonnabendnachmittag fielen
pfljchtstunden, außerdem aber sollte diese Zeit für das mit vier Stunden
bedachte wahlfreie Französisch verwandt werden. Ferien gab es nur wenig,
etwa halb so viel wie heute. Und auch für diese Erholungszeit wurden
umfangreiche Aufgaben gestellt. Am Ende jedes Halbjahrs mußten die Schüler
in öffentlichen Prüfungen Rechenschaft von dem Gelernten ablegen. Vor dem
Direktorium und der Elternschaft fand dann, nachdem noch einige abgehende
Schüler lateinische und deutsche Reden gebalten, die Verteilung der preise
statt. — Das eben genannte Direktorium war die vorgesetzte Behörde des
Rektors, bestehend aus fürstlichen Räten, Beamten des Konsistoriums, der
Kriegs- und Domänenkammer, ferner aus Professoren des Carolinums, dem
Oberschultheiß, dem Bürgermeister und einigen Mitgliedern des Magistrats.
Dies Direktorium, das in die früheren Rechte des Konsistoriums eintrat,
bildete also die Aufsichts- und Verwaltungsbehörde, es gab die Schulgesetze
und entschied endgültig bei schweren Disziplinarfällen, es leitete die Finanzen,
genehmigte die Lehrbücher und überwachte den Unterricht. — Der Geschäfts
gang litt begreiflicherweise unter der großen Zahl der Mitglieder. Die Zu
sammensetzung des Kollegiums zeigt, daß, wenn auch die Stadt nach wie vor
die eigentliche Besitzerin der Schule war, doch dem Staat wie auch der Kirche
ein großer Einfluß auf den inneren und äußeren Schulbetrieb zugestanden
wurde. Der Umstand, daß der Begründer des neuen Lyceums zur katholischen
Kirche übergetreten war, hat auf die Schule weiter keinen Einfluß ausgeübt.
Sie wahrte nach wie vor ihren evangelischen Charakter, wenn sie sich auch
nicht streng gegen Andersgläubige abschloß. Es entsprach der Zusammen
setzung der Bevölkerung und vor allem des Beamtentums, aus dem das
Lyceum hauptsächlich seine Schüler bezog, daß der Prozentsatz der Katho