Full text: Prospekt // Große Polizei-Ausstellung Berlin 1926

5. Die Polizei im Bild: Bilder aus dem polizeilichen Tagesdienst. 
Ergebnis des Preisausschreibens der „Freien Vereinigung für Polizei- und 
Kriminal-Wissenschaft‘“ u. a. m. 
6. Die Schund-Literatur: Der Kramladen mit Schundschriften, 
Ramsch und Kitsch. Der Kampf gegen die Schundliteratur. Die gute 
Bücherstube. 
Gruppe IT: 
GESCHLOSSENE AUSSTELLUNG 
Nur für Fachleute der Polizei, Presse, Wissenschaft und Kunst 
mit besonderem Ausweis der Ausstellungsleitung zugänglich 
A. VERBOTENE LITERATUR UND KUNST. 
1. Verbotene Literatur: Die Wirkung der Zensur im Polizeistaat. 
Unterdrückte Werke namhafter Schriftsteller. Allgemein gültige und 
zeitlich bedingte Verbote. Grenzfälle und Mißgriffe. Wandlungen der Zeit- 
anschauungen und des Rechtsempfindens. Die Kritik der öffentlichen 
Meinung. 
9. Verbotene Kunst: Unveröffentlichte und unterdrückte Werke nam- 
hafter Künstler. Allgemein gültige und zeitlich bedingte Verbote. Grenzfälle 
und Mißgriffe. Die Kritik der polizeilichen Verbote und der richterlichen 
Entscheidungen. 
3 Kunst und Sittlichkeit: Grundsätzliche und höchstrichterliche 
Entscheidungen. Beispiele und Gegenbeispiele. Die Entwicklungslinien 
des erotischen Geschmacks. Die Wandlungen der Zeitanschauungen und 
des Rechtsempfindens über sittliche und unsittliche Kunst. 
B. UNZÜCHTIGE BILDER UND SCHRIFTEN. 
l. Die Deutsche Zentralpolizeistelle: Bekämpfung von un- 
züchtigen Bildern, Schriften und Anzeigen. Aufbau und Gliederung. Die 
internationalen Abkommen. Der Welthandel mit unzüchtigen Bildern 
und Schriften. Die gerichtlichen Verurteilungen in Deutschland. Zeit- 
schriftenvertrieb und -überwachung:. Der Handel mit Abtreibungsmitteln. 
Der sexuelle Geschmack. Die sexuellen Anzeigen in der Tagespresse. 
9. Unsittliche Vorführungen: Die Bekämpfung von Nackttänzen. 
Schlepper, Spanner und Veranstalter, Unsittliche Filmvorführungen. 
C. FACHAUSSTELLUNG DER KRIMINALPOLIZEIL 
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird ein Teil der Aus- 
stellungsgruppe ‚,Kriminaldienst‘“, insbesondere der Erkennungsdienst und der 
Fahndungsdienst der Kriminalpolizei, in dem g es c hlossenen Teil der Aus- 
stellung Aufnahme finden und nur Fachleuten mit besonderem Ausweis zugänglich 
gemacht werden können (vgl. Abteilung III, Gruppe IV). 
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