5. Die Polizei im Bild: Bilder aus dem polizeilichen Tagesdienst.
Ergebnis des Preisausschreibens der „Freien Vereinigung für Polizei- und
Kriminal-Wissenschaft‘“ u. a. m.
6. Die Schund-Literatur: Der Kramladen mit Schundschriften,
Ramsch und Kitsch. Der Kampf gegen die Schundliteratur. Die gute
Bücherstube.
Gruppe IT:
GESCHLOSSENE AUSSTELLUNG
Nur für Fachleute der Polizei, Presse, Wissenschaft und Kunst
mit besonderem Ausweis der Ausstellungsleitung zugänglich
A. VERBOTENE LITERATUR UND KUNST.
1. Verbotene Literatur: Die Wirkung der Zensur im Polizeistaat.
Unterdrückte Werke namhafter Schriftsteller. Allgemein gültige und
zeitlich bedingte Verbote. Grenzfälle und Mißgriffe. Wandlungen der Zeit-
anschauungen und des Rechtsempfindens. Die Kritik der öffentlichen
Meinung.
9. Verbotene Kunst: Unveröffentlichte und unterdrückte Werke nam-
hafter Künstler. Allgemein gültige und zeitlich bedingte Verbote. Grenzfälle
und Mißgriffe. Die Kritik der polizeilichen Verbote und der richterlichen
Entscheidungen.
3 Kunst und Sittlichkeit: Grundsätzliche und höchstrichterliche
Entscheidungen. Beispiele und Gegenbeispiele. Die Entwicklungslinien
des erotischen Geschmacks. Die Wandlungen der Zeitanschauungen und
des Rechtsempfindens über sittliche und unsittliche Kunst.
B. UNZÜCHTIGE BILDER UND SCHRIFTEN.
l. Die Deutsche Zentralpolizeistelle: Bekämpfung von un-
züchtigen Bildern, Schriften und Anzeigen. Aufbau und Gliederung. Die
internationalen Abkommen. Der Welthandel mit unzüchtigen Bildern
und Schriften. Die gerichtlichen Verurteilungen in Deutschland. Zeit-
schriftenvertrieb und -überwachung:. Der Handel mit Abtreibungsmitteln.
Der sexuelle Geschmack. Die sexuellen Anzeigen in der Tagespresse.
9. Unsittliche Vorführungen: Die Bekämpfung von Nackttänzen.
Schlepper, Spanner und Veranstalter, Unsittliche Filmvorführungen.
C. FACHAUSSTELLUNG DER KRIMINALPOLIZEIL
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird ein Teil der Aus-
stellungsgruppe ‚,Kriminaldienst‘“, insbesondere der Erkennungsdienst und der
Fahndungsdienst der Kriminalpolizei, in dem g es c hlossenen Teil der Aus-
stellung Aufnahme finden und nur Fachleuten mit besonderem Ausweis zugänglich
gemacht werden können (vgl. Abteilung III, Gruppe IV).
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