Full text: Geschichte des Gymnasiums zu Corbach (I.)

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gemäß schlugen u. A. die Grafen 1593 dem Prorector Cranz L. 
Herenclau pm Lehrer vor und „präsentirten ihn." 
Gleiche oder ähnliche Bestimmungen finden sich zu verschie 
denen Zeiten auch bei anderen Schulen. ß7 ) 
Es lag ferner dem Rector ob, wöchentlich mit dem Conrector 
an einzelnen Tagen die Classen zu besuchen, in einer Stunde je 
zwei unter Begleitung Eines der Pedellen (Mise.). 68 ) Unter seinem 
Vorsitz (Praeside R.) wurde viermal des Jahres von den Classen- 
lehrecn Examen gehalten (Mise.). Da der Rector eine kleine 
o?) Der Rector wählte seine Unter-Lehrer nach den bekannten 
Schulnachrichten im Mittelalter überall. Ruhkopf 119. Zober, 
Gesch. des Strals. G. I., 6. Nach Bugenhagens Schulordn. voni 
Jahr 1529 hatte der Rector mit 4 Rathmannen den Subconr. 
und Cantor allein zu verschaffen. Calinburg, Gesch. des Gpmn. 
zu Hanib. 1829, 29. Zu Siegen tjatte der oberste Schulmeister 
seine Gesellerl anzunehmen und nach Befinden zu entlassen; Wiese, 
333; auch zu Stuttgart durfte nach der Schulordnung von 1501 
der Schulmeister die Gehülfen selbst wählen. Prgr. 1864, 23; 
ebenso war zu Osnabrück der Rector ermächtigt, Schulgesellen an- 
znnehmen und zu entlaffen. Prgr. Osnabr. 1861, 22. Noch um 
Ostern 1563 wurde vom Patrone zu Stralsund dem Rector voll 
kommene Gewalt gegeben, zil jeder Zeit seine Gesellen zu entlassen 
und Andere wieder anzunehmen. Zober, .Gesch. des Strals. G. 
6. 1621 hatte zu Lübeck mit Zuthun der Curatoren der Rec 
tor vakante Stellen mit tüchtigen Männern zu besetzen. Deecke, 
das Cathnr. zu Lübeck. 1800, 13. Zu (Stettin band sich der Fürst 
bei Berufung eines Mitarbeiters aus eigenem Beliebeil gleichwohl 
an das Vorwissen des Rectors. Hasselbach, zur Gesch. des G. z. 
Stellin. 1851, 15. 
6«) Zu Cassel mußte 1581—1599 der Rector eine wöchent 
liche Prüfung oder Repetion in den einzelnen Classen vornehmen. 
Weber, Gesch. der gel. Schule zu Cassel. Prgr. 1843, 79. 80. 
Dir. Weber beinerkt dabei: Dieselbe Einrichtung war auch zu 
Corbach, Stralsund (Zober, zur Gesch. des Strals. G. I., 8) 
und anderwärts hatte der Padägogearcha zu Herborn wöchentlich 
die einzelnen Classen zu prüfen. Strubing, Gesch., d. h. Schule 
zu Herb. 1823, 295. Zu Lübeck vlußte 1662 der Rector täglich 
in die Classen gehen, examiniren und auf die _ Sitten achten. 
Deeken, das Cathar. z. L. S. 43. Zu Halle besucht noch 1803 
der Rector des reform. Gymn. die Classen, so oft es ihm möglich 
und wo er es für nöthig findet. Eckstein, Beitr. ztlr Gesch. der 
hall. Schule. 1851, 32.
	        
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