71
gemäß schlugen u. A. die Grafen 1593 dem Prorector Cranz L.
Herenclau pm Lehrer vor und „präsentirten ihn."
Gleiche oder ähnliche Bestimmungen finden sich zu verschie
denen Zeiten auch bei anderen Schulen. ß7 )
Es lag ferner dem Rector ob, wöchentlich mit dem Conrector
an einzelnen Tagen die Classen zu besuchen, in einer Stunde je
zwei unter Begleitung Eines der Pedellen (Mise.). 68 ) Unter seinem
Vorsitz (Praeside R.) wurde viermal des Jahres von den Classen-
lehrecn Examen gehalten (Mise.). Da der Rector eine kleine
o?) Der Rector wählte seine Unter-Lehrer nach den bekannten
Schulnachrichten im Mittelalter überall. Ruhkopf 119. Zober,
Gesch. des Strals. G. I., 6. Nach Bugenhagens Schulordn. voni
Jahr 1529 hatte der Rector mit 4 Rathmannen den Subconr.
und Cantor allein zu verschaffen. Calinburg, Gesch. des Gpmn.
zu Hanib. 1829, 29. Zu Siegen tjatte der oberste Schulmeister
seine Gesellerl anzunehmen und nach Befinden zu entlassen; Wiese,
333; auch zu Stuttgart durfte nach der Schulordnung von 1501
der Schulmeister die Gehülfen selbst wählen. Prgr. 1864, 23;
ebenso war zu Osnabrück der Rector ermächtigt, Schulgesellen an-
znnehmen und zu entlaffen. Prgr. Osnabr. 1861, 22. Noch um
Ostern 1563 wurde vom Patrone zu Stralsund dem Rector voll
kommene Gewalt gegeben, zil jeder Zeit seine Gesellen zu entlassen
und Andere wieder anzunehmen. Zober, .Gesch. des Strals. G.
6. 1621 hatte zu Lübeck mit Zuthun der Curatoren der Rec
tor vakante Stellen mit tüchtigen Männern zu besetzen. Deecke,
das Cathnr. zu Lübeck. 1800, 13. Zu (Stettin band sich der Fürst
bei Berufung eines Mitarbeiters aus eigenem Beliebeil gleichwohl
an das Vorwissen des Rectors. Hasselbach, zur Gesch. des G. z.
Stellin. 1851, 15.
6«) Zu Cassel mußte 1581—1599 der Rector eine wöchent
liche Prüfung oder Repetion in den einzelnen Classen vornehmen.
Weber, Gesch. der gel. Schule zu Cassel. Prgr. 1843, 79. 80.
Dir. Weber beinerkt dabei: Dieselbe Einrichtung war auch zu
Corbach, Stralsund (Zober, zur Gesch. des Strals. G. I., 8)
und anderwärts hatte der Padägogearcha zu Herborn wöchentlich
die einzelnen Classen zu prüfen. Strubing, Gesch., d. h. Schule
zu Herb. 1823, 295. Zu Lübeck vlußte 1662 der Rector täglich
in die Classen gehen, examiniren und auf die _ Sitten achten.
Deeken, das Cathar. z. L. S. 43. Zu Halle besucht noch 1803
der Rector des reform. Gymn. die Classen, so oft es ihm möglich
und wo er es für nöthig findet. Eckstein, Beitr. ztlr Gesch. der
hall. Schule. 1851, 32.