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gegeben, wie z. B. auch beim Abgang ein convivium angestellt
wurde (Vergl. unter Lehrerbesolduug). Im Jahr 1610 behauptet
Bürgern, und Rath zu Corbach, wenn ein Rector angeordnet,
müsse er die Schlüssel zum Kloster von einem ehrbaren Rath
empfangen und die von Corbach seien zur Einsetzung eineg Rectors
oder dessen Collegen zugezogen unb hätten solche auch ohne Zu
thun der Grasen angesetzt.
So viel Classen, so viel Lehrer: quot ciassibus schola
distinguitur, tot mihi colJegae sunt classium magistri-, lud. lect.
auet. 1579; genus doctrinae — ciassibus octo distributum, qui-
bus todidem auditoria ° a ) secrela, ö6 ) magistrique Rectori todidem
adjuncti. Promulg. novae schul. Wald. 1579. Es war denrnach
das sg. Clastensystem hier geltend, nur in den ersten 2 Elasten
gab der Rector und Conrector beu Urrterricht. 57 ) Uebrigens ging
55 ) Die Classen wurden im 16. unb 17. Jahrhundert nicht
selten auditoria genannt: 1539 zu Cassel; Weber, Gesch. der städt.
Gelehrtensch. zu Castel. Prgr. 1843, 49; zu Breslau in Maria-
Magd. G.; Schönborn, Gesch. des M. M. G. 1848, 3; zu Hanau
im Anfang des 17. Jahrh.; Piderit, Gesch. der Gründung des
G. zu Hanau 2 Th. 1865, 16; zu Lübeck 1621; Deecke, das
Cathar. zu Lübeck; 1843, 14; zu Herborn 1636; Steubing, Gesch.
der hohen Schule zu Herb. 1823, 49; zu Budistin 1672; Progr.
des G. 1863, 3; zu Carlsruhe 1786; Sachs, Gesch. des G. zu
Carlsruhe 1787, 171. Bei uns hat sich der Name gegenwärtig
nur noch für den öffentlichen Hörsaal erhalten.
56 ) Es lag dies sicher in^der Absicht; wie aber schon früher
angeführt wurde, waren wahrscheinlich mitunter 2 Classen in
einem Zimmer, da 1708 Bauholz verwendet wird, womit die 2
Classen durch eine Wand sollen „distinguirt werden." Ebenso
waren zu Eisleben nach damaliger Weise je 2 und 2 Classen in
1 Zimmer vereinigt. Ellendt, Gesch. des Gymn. zu Eisl. 1846;
17. 138. Auch in Stralsund hatte man 1560—1569 für 7 Classen
ill der That nur 5 Räume; die Prima und Secunda daselbst
wurde erst in neuerer Zeit durch eine Zwischenwand getrennt.
Zober, Gesch. des Strals. G. 1839, 8.
57 ) Ebenso stand zu Hamburg jeder Classe ein Lehrer vor,
der ersten aber 2; Calmberg, Gesch. des G. zu Hamburg, 1829,
120. Es bestand damals schon bei den Schulen der Reformatoren
das s. g. Clastensystem, (Schmid, Encycl. 2, 639,) damals Schul-
claffensystem genannt, d. h. irr welcher Classe ein Schüler saß, in
dieser erhielt er den gesammten Unterricht. Rückert, das G. zu