Mittheilung wegen Berufung gemacht werde, da sie der Schule
jährlich Zuschuß gewährten. Sie nahmen das Recht in Anspruch,
die beiden untersten Stellen zu besetzen. Und da Burgem. und
Rath in demselben Jahre C. Nymphius zum Lehrer an der sechsten
Classe in Vorschlag bringen, antwortete Graf Franz den 19. Febr.
d. I.: Ob Ihr Euch wol die Gedanken macht, daß wir ohne
Euren Konsens in dieser und dergleichen Ersetzung nichts anzu
ordnen; so kommt uns das befremdlich vor; wir als Fundatoren
und Unterhalter der Schule haben die erste vornehmste Stimme,
deren wir uns keineswegs begeben wollen. Vergl. unter Nymphius.
Wie der Magistrat der Stadt Corbach auch in die Schul-
Disciplin eingreifen wollte, wird unter Disciplin erzählt.
IV. Lehrverfassung.
I. Allgemeines. 1578 den 12. Juli kamen zu Corbach
wegen fernerer Anordnung der neuen Schule in dem Franzis
kanerkloster daselbst zusammen: 1. der sämmtl. Grafen zu Waldeck
Räthe; Anthon Holman (m.p.), Namens Grafen Philipsen d.J.
zu Arolsen und dessen Herren Brüder; George Hesse, D., und
Wernherus Crispinus, Namens Grafen Josiä zu Eilhausen und
dessen Bruders Wolrad; Justus Schefferuö, M.: Namens Grafen
Günthers zu A.-Wildungen; 2. Bernhardus Copius, I. U. D.,
des Fürstl. Hess. Hofgerichts-Assessor und Professor zu Marburg, 43 )
43 ) Bernhard Copius war aus Stromberg bei Lippstadt,
wo sein Vater Prediger war. Er ist 1525 geboren, studirte zu
Löwen und Cöln die Rechte, beschäftigte sich aber zugleich auch
auch mit der hebräischen, griech. und lat. Sprache. Dann wurde
er Conrector an der Schule zu Dortmund, Rector zu Münster,
nachher zu Paderborn, ferner zu Lippstadt urtb 1559 zu Lemgo.
Jur Jahr 1566 ging er nach Marburg und gab Privatstunden.
1569 wurde er Professor der griech. Sprache, 1580 Prof. Juris.
Er starb daselbst an der Pest 1581, den 12. Nö^ember.
Pustkuchen, Beitr. zrr den Merkw. der Grafsch. Lippe. 1769,
138; Strieder II., 280, der auch Schriften von ihm anführt;
Jöcher. Mellmann, Gesch. des Archygymn. zu Dortmund. 1807,
64. Abr, Säur, tliar hist. 1582, 477. Dilich, Hess. Chron. I, 103.