Full text: Geschichte des Gymnasiums zu Corbach (I.)

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Daß die Wirksamkeit der Scholarchen sich auch auf die Di 
sciplin der Schule werde erstreckt haben, ist an und für sich anzu 
nehmen, wird aber auch vom Rector Lange, 1589, noch ausdrück 
lich ausgesprochen. (Vergl. Programm v. I. 1589: Actum de 
schoia suisset nisi solers Dominorum Seholarcharum cura nobis 
mature subvenisset). Außerdem beurtheilten die Scholarchen die 
anzustellenden Lehrer (1593; vergl. unter Rymphius). 
Das Amt der Scholarchen war ein Ehrenamt und wurde 
demnach für die Geschäftsbesorgung kein Honorar gewährt. Nur 
bei Abnahme der Oekonomie-Rechnungen wurde denselben gewöhn 
lich eine Mahlzeit gegeben. (Vergl. später unter Einkommen.) 42 ) 
Auch bei Besprechung und Aburtheilung von Disciplinarfällen 
wurde Wein gereicht; 1589: „Als von den di§cipu1en factiones 
gegen den Rectorem und seine Collegen vorgenommen, ist Otto 
von Wollmeringhausen neben Burgem. Ditmar Münch und M. 
Lycaula, von uns. gn. Herrn und Frauen verordnete Scholarchen, 
im Collegio erschienen und ist damals vff begehren vorerwähnter 
Scholarchen geholet worden ein Viertel Wein, kostet 1 fl. 5 Alb." 
Im Jahr 1606 und 1609 wird Joh. Hoffmaun, Conrector, 
Inspector Scholae genannt, wahrscheinlich nur vorübergehend. 
Vergl. unter Hoffmann. 
Schließlich muß hier noch bemerkt werden, daß die Stadt 
Corbach sich bei Berufung der Lehrer (wie es scheint jedoch nur 
der unteren Elasten) ein gewisses Recht zuschrieb. Im Jahr 1593 
verbot Burgemeister und Rath dem Prorector Cranz den vom 
Grasen Franz zum Lehrer an der siebenten Classe vorgeschlagenen 
Herenclau (s. unter diesem) einzuführen, es geschehe denn mit 
eines Rathes Vorwisten, da die Corbacher wegen ihrer Kinder 
misten müßten, wer Lehrer werde, auch sei es billig, daß ihnen 
* 2 ) In ganz gleicher Weise war auch 1625 zu Dortmund das 
Amt der Scholarchen ein Ehrenamt. Aber bei einer Rechnungs 
abnahme oder Couferenz durfte auf Kosten der Scholarchatskasse 
etwas verthan werden; außerdem gab es ein Weihnachtsgeschenk 
von 2 Thlr. oder Mittewintersabend */* Wein. B. Tiersch, Gesch. 
des G. zu Dortmund bis 1800; 1842; 14. Wiese 327.
	        
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