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schüft anwesende Scholarchä: Melchior Lycaula und Ditmar Münch
1591, Seitens der Städte Corbach: Ulrich Leußman, 1578,
1581—183, Joh. Rangen 1581, Steffan Schott, 1584, Tilemann
Leußman, 1585, 1586, 1598, Joh. Staden, 1589, Joh. Sangen
1589, Joh. Zwelck, 1593, Joh. Staden, 1593; Seitens der von
Corbach und gemeinen Landschaft: Conradus Ebersbach, Joachim
Rodern 1579; Seitens der Schule Lazarus Schonerus, 1581,
Reinerus Langius, Prorector, 1585, 1586. 41 ) Im Jahr 1651
war ein Stadtgeistlicher Scholarch. Geschichte der Kilianskirche
! '. S. 325.
Steubing, Gesch. der hohen Schule zu Herborn. 1823, 4. Im I.
1607 wurde zu Hanau eine Aufsichtsbehörde über die Schule, das
sg. Scholarchat, ernannt. Piderit, Festschrift zur Feier des 200
jährigen Jubil. des Gymn. zu Hanau. 1865, 12. Zu Cleve war
seit 1643, ähnlich wie bei der früheren Clever Schule, ein Schol
archat. Wiese 371. Zu Duisburg kommen 1638 vier Scholarchen
vor. Kühnen Gesch. des G. zu Duisb. 1851, IO. 1728 stand die
Schule zu Soest unter einem eolleK. schoiarcharum (2 Luth. mem-
bris politicis und 2 Luth. Predigern). Wiese 324. 1745 war
ein Scholarchat bei der Schule zu Erlangen. V. Jan, das Er
langer Gymnas. vor und unter Döderlein. 1864, 4. Außerdem
finden wir noch ein Scholarchat zu Mors (aus dem Burgemeister,
einem ev. Bürger, 2 Pfarrern und dem Rector der Schule be
bestehend). Wiese 373; zu Emden; Jahresber. 1861, 191; zu
Verden; Dom-G. zu Verden; Progr. 1859, 7. In der neueren
Zeit kamen auch Scholarchen zu Wismar, Detmold und Bücke
burg vor. Statist. Handbuch der Gymnasien, von Bruns und
Theobald. 1837, 488, 624, 625. Auch bei den Gymnasien zu
Nürnberg und Würzburg werden Scholarchen erwähnt. Ebend.
319. 337. Ebenso sind bei den lat. Schulen in Baieru Scholarchate,
aus Geistlichen und Weltlichen bestehend. Ebendas. 272. Auch
gibt es Scholarchate bei einigen Schulen in Preußen. Eben
daselbst S. 3.
41 ) Neben der genannten Behörde nahm in dem ersten Decen-
niunl der Schule noch der Oekonomus gewissermaßen eine Auf
sicht über dieselbe in Anspruch, wie aus verschiedenen Berichten
desselben deutlich hervorgeht. Es war dies der Bestimmung des
Vergleichs vom 17. Aug. 1577 gemäß, wo es heißt: Zu dem
sollte der Oeconomus alle Ungerechtigkeiten, so in den Schulen vor
fielen, neben dem Rectore richtig zu machet; haben.