Full text: Geschichte des Gymnasiums zu Corbach (I.)

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schüft anwesende Scholarchä: Melchior Lycaula und Ditmar Münch 
1591, Seitens der Städte Corbach: Ulrich Leußman, 1578, 
1581—183, Joh. Rangen 1581, Steffan Schott, 1584, Tilemann 
Leußman, 1585, 1586, 1598, Joh. Staden, 1589, Joh. Sangen 
1589, Joh. Zwelck, 1593, Joh. Staden, 1593; Seitens der von 
Corbach und gemeinen Landschaft: Conradus Ebersbach, Joachim 
Rodern 1579; Seitens der Schule Lazarus Schonerus, 1581, 
Reinerus Langius, Prorector, 1585, 1586. 41 ) Im Jahr 1651 
war ein Stadtgeistlicher Scholarch. Geschichte der Kilianskirche 
! '. S. 325. 
Steubing, Gesch. der hohen Schule zu Herborn. 1823, 4. Im I. 
1607 wurde zu Hanau eine Aufsichtsbehörde über die Schule, das 
sg. Scholarchat, ernannt. Piderit, Festschrift zur Feier des 200 
jährigen Jubil. des Gymn. zu Hanau. 1865, 12. Zu Cleve war 
seit 1643, ähnlich wie bei der früheren Clever Schule, ein Schol 
archat. Wiese 371. Zu Duisburg kommen 1638 vier Scholarchen 
vor. Kühnen Gesch. des G. zu Duisb. 1851, IO. 1728 stand die 
Schule zu Soest unter einem eolleK. schoiarcharum (2 Luth. mem- 
bris politicis und 2 Luth. Predigern). Wiese 324. 1745 war 
ein Scholarchat bei der Schule zu Erlangen. V. Jan, das Er 
langer Gymnas. vor und unter Döderlein. 1864, 4. Außerdem 
finden wir noch ein Scholarchat zu Mors (aus dem Burgemeister, 
einem ev. Bürger, 2 Pfarrern und dem Rector der Schule be 
bestehend). Wiese 373; zu Emden; Jahresber. 1861, 191; zu 
Verden; Dom-G. zu Verden; Progr. 1859, 7. In der neueren 
Zeit kamen auch Scholarchen zu Wismar, Detmold und Bücke 
burg vor. Statist. Handbuch der Gymnasien, von Bruns und 
Theobald. 1837, 488, 624, 625. Auch bei den Gymnasien zu 
Nürnberg und Würzburg werden Scholarchen erwähnt. Ebend. 
319. 337. Ebenso sind bei den lat. Schulen in Baieru Scholarchate, 
aus Geistlichen und Weltlichen bestehend. Ebendas. 272. Auch 
gibt es Scholarchate bei einigen Schulen in Preußen. Eben 
daselbst S. 3. 
41 ) Neben der genannten Behörde nahm in dem ersten Decen- 
niunl der Schule noch der Oekonomus gewissermaßen eine Auf 
sicht über dieselbe in Anspruch, wie aus verschiedenen Berichten 
desselben deutlich hervorgeht. Es war dies der Bestimmung des 
Vergleichs vom 17. Aug. 1577 gemäß, wo es heißt: Zu dem 
sollte der Oeconomus alle Ungerechtigkeiten, so in den Schulen vor 
fielen, neben dem Rectore richtig zu machet; haben.
	        
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