errichtet sein. Im Allgemeinen finden wir Scholarchen schon 1581 und
1587 erwähnt. Im Jahr 1589 wird auf den den 19. April zu Menge-
ringhausen abgehaltenen Deputationstage zum Ober-Scholarch der
3 Schulen Corbach, Mengeringhausen und Wildungen vorgeschlagen
Otto von Wolmeringhausen, zu Unter-Scholarchen für Corbach
Ditmar Münch und Melchior Lycaula. Im Herbst 1589 finden
wir Domini Scholarchae erwähnt, denen mit dem Rector von den
Grafen die Leitung (gnbernatio) und Inspektion der Schule, auch
die Erlaubniß, Zeugnisse für die Lehrer auszustellen, übertragen
war (Programm v. I. 1589). 1591 werden bei der Rechnungs-
- abnähme von wegen Ritter- vnd Landschaft „anwesende Scholarchä"
ermähnt Melchior Lycaula und Ditmar Münch; Seitens der Ritter
schaft: Antonius Zeddesaltz zu Lengefeld, 1578, 1579, 1581, 1582;
Henrich von Twiste, 1593; von wegen der Ritterschaft undLand-
zu unterstellen. Ruhkopf, Gesch. des Schul- und Erziehungswesens.
1794, 330. So finden sich denn Scholarchen seit dieser Zeit bei
den verschiedensten Schulen.
Auf ein Gutachten Melanchthons waren zu Strasburg unter
Sturm zur Ueberwachung des Unterrichts 3 Scholarchen ernannt.
Rieth, I. Sturm. Eisenach. 1864, 5. Zu Hamburg war ein colleg.
Scholarchale schon durch Bugenhagen angeordnet. Meyer,
Gesch. des Hamb. Schulw. im Mittelalter. 1843, 86. Zu Lü
beck haben schon 1537 Scholarchen die Oberaufsicht. Deecke,
das Cathar. zu Lübeck. 1843, 5. Zu Wesel bestand 1548 das
Scholarchat nur aus Rathsmitgliedern. Wiese, 367. Sie hatten
mehr auf Aeußeres, als Inneres der Schule zu sehen; kommen
namentlrch zum halbj. Examen; seit 1589 sollen sie alle 14 Tage
wegen Mängeln bei der Schule deliberiren. Heidemann, Gesch. des
G. zu Wesel. 1859: 25. 29. Zu Cassel finden sich 1581 Schol
archen. Weber, Gesch. der städt. Gelehrtensch. Progr.. 1843. S.
75. Zu Frankfurt war mit der Reformation die Aufsicht der
Schulen Scholarchen übergeben. Rathsglieder und Geistliche bil
deten die Behörde. Helfenstein, Gesch. der Schulen zu Franks.
1858, 71. Sie waren auch bei Disputationen gegenwärtig.
Ebeud. 101; vergl. 140. Im I. 1600 bestand zu Danzig ein
Collegium scholarchale. Hirsch, Gesch. d. G. z. Danz. 1837, 46.
Zu Dortmund wurden 1603 Scholarchen angeordnet. Mellmann,
Gesch. des G. zu Dortm. 1588 S. 10. 1601 finden sich zu Her
born Schulherren, d. i. Scholarchen: Progr. v. I. 1863, 4.