38
tatum: Physica, Ethica et Politica, Sphaera item, et Mechanica
(Varnhagen bemerkt, daß in dem Originale hier noch stehe: Geo-
metriae praxis, cf. Cord. Chron., S. 204 z.): Lnstitutiones etiani
Justinianeae: Catechismus Lutheri: quaedam ex Evangelistis et
Epistola aliqiia Pauli graece; Psalterium vero hebraice, ultra reli-
quos Aulhores oratorios et alias, nec non Styli, Paeseos, Dispu-
tationuin et Declamationum de Ethicis aut Physicis exercitia. —
Gleichwie aber Constantinus Magnus die Geistliche Güter, so er
den Donatisten alß Ketzern genommen, den Lehrern dero wahren
Religion gegeben: alß haben die Grasten zu Waldeck das Closter
Berich mit allen seinen Einkünfften vnd Nutzbarkeiten, nachdem
das Pabsthumb darauß vertrieben worden, zu Erhaltung dieser
Schule gegeben — also seyen die Grasten zu Waldeck von den
Nachkomnten hoch zu rühmen, vnd ihnen zu dancken, daß sie diese
Schule zu Erhaltung derv Christlichen Religion angerichtet haben.
Dieses aber seye nicht vorbey zu gehen, daß BurgerMeistere vnd
Raht dero Stadt Corbach nicht allein die Principia vnd Fundamenta
dieser Schulen nach ihrem Vermögen befördert; sondern sich auch
verpflichtet haben, zu Erhaltung deroselben jährliches eine ehrliche
Summa Geldts zuzuschiessen: derohalben billig wäre, daß die Ju-
gendt, derentwegen dieses alles geschehn, damit sie zu Ehren vnd
Digniteten gelangen könten, nicht allein den Grasten zu Waldeck,
sondern auch einem ehrbaren Raht zu Corbach von Hertzen Danck
sagten. Vnd wolte er (Wernerus Crispinus) demnach in Nahmen
vnd anst Befehl Grast Josiä vnd gegenwertigen Grast Wolrad des
Jüngern, Gebrüder, Grasten zu Waldeck, diese Schule eröffnet;
auch obgemeldten M. Lazarum Schonerum, Rectorem, an dessen
Fleiß Lehr, Disciplin vnd Trew nicht zu zweiffeln seye, auffge-
kündiget vnd ihme das Gubernaculum dieses Collegii befohlen, ihn
auch ermahnet haben, daß er dasselbe dahin richte, damit es ge
reiche zur Ehre Gottes, zu Erweiterung dero Christlichen Kirchen,
zu Heyl vnd Wohlfahrt des gemeinett Nutzens, vnd ihm selbst zu
Lob vnd Ehre. Wolte auch die College» erinnert haben, daß sie
dem Rectori gebührende Ehr vnd Gehorsamb erzeigen, ihr Ampt
wacker verrichten, vnd sich friedtlich mit einander vertragen mögen.