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bereit, auch solchem Werk zu Ehren zu dem, was meines AmtS
halben mir möglich sein wird, mich zu präpariren."
Graf Franz antwortete den 24. April, daß er sich die Mei
nung des Rectors nicht wolle mißfallen lassen und werde seinen
Räthen Befehl geben, der erwähnten Eröffnung beizuwohnen.
Darauf wurde ausgefertigt folgender
„Processus introducendiet inaugurandiRectorem el ipsiusPraefectos.
Anfänglich soll man morgen Donnerstag finita concione statim
post septimam allhier (zu Eorbach) in der Altenstädter Kirche zu
sammen kommen, nämlich
Graf Wolrath,
Aller Herren Gesandte,
Senatus Corlmchiensis, una cum nobilibus vocatis,
Concionatores,
Pastor, cum omnibus Scbolae praefectis,
Scbolastici,
Ciues.
Transitus in Scholam.
1. Erstlich die Knaben, ihrer drey in einem Glied.
2. Dieselbigen sollen durch die Praeceptores in Ordnung zu
halten, auch eine Musicam per transitum mit denselbigen zu exer-
ciren concomitirt werden,
3. Außerhalb des Rectoris und Conrectoris. Dann der Rector
durch Herrlein Wolrathen und dann anstatt der Wolgebornen unser
gnädigen Herren Grauen Frantzen durch Aitthonium Holman und
dann der CWector durch einen unsers gnädigen Herren Grauen
Josiaß Diener als Wernerum Erispinum und von wegen unsers
git. Herrn Graff Günterß durch Johann von Geißmar, resp. ein
jeder in der Mitte ad scholam deducirt werden.
4. Demnächst sollen folgen aubere unserer gn. H. Räthe,
5. Die von Adel, von der Landschaft, und die Prädicauten,
<>. Bürgermeister und Rath der Stadt Eorbach,
7. Ciues et provinciales in ordine.