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setzen, bo dieselbigen fünften mit Angepornenn tmnb Jngeseßenenn
vnserer Grauschafft vnderthanen vnd dero kynderen bestellt werdenn
tonten: Ms haben wir vnß mitt mehrged. vnseren sreundlichenn
lieberm Vetternn — verglichen vnnd feinbt vnserer Ritter- vnnd
Landschafft — entschlossenn, ein Collegium vnd gute tugliche Schuel
auß vnsers Closters Berich Guttern vnd gesellen bey euch zrr Cor-
bach Inns Franciscaner Closter zu fundiren vnnd zu Stifftenn
vnnd dieselbige mit fünff gelereteu praecvptorilius zu bestellenn.
Inn welcher Schulenn nothwendige sprachenn vnnd freye Künste,
dazu die sundamenta etlicher faculteten Als Theologi vnd Juris-
prudentz träfet vnnd gelert werden solten.
Nachdem dann vff vnderhaltung dieses nützlichen vnnd noth
wendigen wercks Jerlichs ein ansehenliches wil lauffen, vnnd dann
vnsers erachtens darüber bey euch keiner anderen Schulenn mehr
vonnot sein wirdt, Als wollen wir vnß versehenn, Ir werdenn deß
Jenige, so auß gemeiner Statt Corbach Kämrnerey zur vnderhal-
tuug der Schulenn dieser Zeitt Jerlichs verordnett zu dieser Stiff-
tung zuschiessen vnd khommen laßen, Auch das Closter, darin die
Schuel sol gelegt werdenn. In baw vmld wesen erhalten vnnd vnß
furderlich Herwidder In schrifflen verstendigen, wie hoch sich daz
Jenige so Ihr zur Schulenn Jerlichs vor einenn Jedeun Schul
meister Außrichreu erstrecke, In ferner Anordnung darnach zu rich
ten. Daz gereicht Euch vnnd den eweren selbst zu gutem.
Würde dann über nottwendige Bestellung angeregter Schulenn
Auß Angeregten gesellen des Closters Berich ferner etwas vbrig
seinn, feint» wir vnsers theils geneigt vom selbigen Arme knabenn,
so auß dieser Grauvschafft burtigk vnd zum stufen sich wohl An-
legenn, vor stipendiaten vnderhaltenn zil laßenn, welche hernach
verpflichtet wehrenn diser Landschafft zu dienen. Datum Eilhausenn
Am 24. Septembris Anno 1577.
Wolrad d. Elt.
G. z. Wald.
' Stadt-Registratur zu Corbach.
Josias graf zu
Wald." ‘