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zum höchsten mangelt, damit dan dero hinfürter vermittelst gött
licher Verleihung soviel leiderlicher zu erziehen, auch die Land
saßen und Unterthanen Ihre Kinder so viel beßer zun studiis hal
ten mögen, und derowegen vorwolgerürte unsere gnedige Herren
und Frau sich hiebevor dahin Freundlich entschloßen, vergliechen
und erklehret, daß Ihr Gn. in dieser Ihrer Graffschaft eine tüg-
liche Schule fundiren und dieselbige aus des Klosters Berich Güt-
tern dotiren und begifftigen wölten, alß ist zu wircklicher Fort
setzung deßelbigen dieser Punct dahin berathschlaget und verabschiedet
worden, daß die Schule gehn Corbach ins Franciscaner Closter
gelegt werde. Zu Verwaltung dieser Schulen sollen bestellet wer
den Fünff praeceptores, darunter ein Rector und nechst demselben
ein Conreetor. Die Besoldung aber für diese Fünff Persohnen ist
dahin ermeßen worden nemblichen, daß deroselbigen jedem jähr-
lichs aus des Klosters Berich Gefällen vor seine Besoldung gege
ben würde dem Rectori sechzig Gulden an Gelde, 30 Viertel Korns,
10 Viertheil Haffern, 30 Hühner und 4 Gänse, darzu hette er
von der Stadt Corbach jährlichs über 40 gülden ohngefehrlich;
Dem Conrectori 50 Gulden, 24 Vierth. Korns, 8 V. Haffern und
dan von der Stadt Corbach 35 Gulden; Dem dritten 40 Gulden,
18 V. K., 8 V. H., dazu dann von denen von Corbach 28 G.;
Dem Vierten 50 G., 18 V. K., 8 V. H.; Dem Fünfften 45 Gul-
. den, 16 V. K., 8 V. H.
Hierüber wird vor nothwendig angesehen, daß eine Erbahre
Gelahrte Person für einen Oeconomu« zu Verwaltung dieses Wercks
bestellet werde, deßen Ausrichtung sölte seyn, daß er alle und jede
Gefälle des Klosters Berich jährlichs erhübe, darvon den prae-
ceptoribus jährlichs zu bestimmten gewißen Zeiten, als etwan zu
jedem Quartal ihre Besoldung, und andere Ausgaben zu milden
Sachen, so unsere Gn. Herren ferner zu verordnen, ausrichte
und darvon jährlichs gebührliche Rechnung gebe; Zu dem sölte
der Oeconomus alle Ungerechtigkeiten, so in der Schulen vorfielen,
neben dem Rectore richtig zu machen haben.
Diesem Oeconomo sollen vor seine Besoldung gegeben werden
20 Gulden, 10 V. Korn, 20 V. H., 30 Hahnen. —