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cejrtoribus die Kinder"; 1569 wurden zur Erbauung der „neuen
Schult" 24 Mütte Roggen verwendet und noch 1570 heißt es:
„der Burgemeister Thonges Koch hat in dem fast spoliirten Kloster
ein Gemach oder zwei im Kreutzgange zur Schule zurichten lassen."
Da dies ohne Wissen des Grafen Philipp geschehen war, so wurde
durch einen gräflichen Commissarius das Lokal in Augenschein ge
nommen und bemerkt, daß der Graf denen von Corbach keine Ge
rechtigkeit daran zugestehe (Archiv).
5. Der ausgezeichnetste Rector der Stadtschule zu Corbach ist
M. Rudolf Gockel gewesen. Er ist den 1. März 1547 zu Corbach
geboren, der Sohn rechtschaffener und geachteter Bürger. Er wurde in
der Schule seiner Vaterstadt vorgebildet, und '4 Jahr bei Joh. Lim-
perger, Stadtrichter zu Corbach, und bezog dann 1564 die Uni
versität Erfurt, wo er 1567, wie es heißt, prima lautea fuit orna-
tu8, " dann 1567 Marburg, 1568 Wittenberg. In demselben Jahre
aber war er Mitlehrer an der Schule zu Corbach bis in das Jahr
1570, wo er, nachdem er sich mit Margaretha, Joh. Emmerich's
Tochter, den 9. April zu Corbach verheirathet hatte, den 18. April
sich wieder nach Wittenberg begab (J. Tr\g. Annou. ad Cal.) Hier
wurde ihm 1572 sein Sohn gleichen Namens geboren. In Witten
berg lebte er „discens et docens“, 89 erhielt einen ehrenvollen Ruf
zur Leitung einer Schule, zog es aber doch vor, einem Riffe ins
Vaterland zu folgen, und wurde 1573 Rector der Schule zu Cor
bach. Davon heißt es in einem alten Bürgerbuche: „1573 haben
Burgemeister und Rath Al. Rndoipho Ooelenio im Kloster die Ju
gend befohlen." 1574 erhielt Mag. Rudolph gocklenius 60 Mark
5 Alb. als Besoldung, 1575 21 Mark 11 Alb. auf seine alte Besol
dung, die man ihm schuldig geblieben, und 43 Mark 7 d. für seine
halbe Besoldung. Erwähnt finden wir noch: 1574: 2 Daler zu Wi-
nachten verehret Mag. Rudolfo vnnd seinen Gesellen; 1575: 3 Mark
v Alb. 4 d. gegeben den Gelerten zum Convivio;" dre Würste;
5 Alb. 4 d. '4 Viertel Weins, da wir mit Rudolpho gerechnet.
" Löneisen, Series Magnif. Erfurti Rectorum, 1614, 1.
* n R. Gocl. Problem. Logic.: Pars 1111. de Syllog. Marp., 1595. Epist. De-
dicat.: .,Ampliss. et Prudent. Viris. Reipubl. Corbacensis Consulibus“ etc.
" Wol sicher nach abgehaltenem Eramen, wo anderwärts ein förmliches Gast»