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mals bestimmt, die Visitatores, Pfarrer und Kastenherren sollten
aus die Schule Achtung haben und des Jahres einmal die Knaben
„verhören und eensuiam halten lassen, ob sie sich bessern, auch
solle man dem Schulmeister Schulordnung vorstellen nach Rath
der Gelehrten". Schließlich heißt es: wo arme Schüler vorhanden
wären, die gern studiren wollten, denselben solle erlaubt werden,
alle Tage um die Almosen zu singen, und die Prediger sollten
auf den Kanzeln die Leute ermahnen, solchen armen Schülern mit
zutheilen. "
Daß das Schulgebäude auf der Altstadt stehen solle, war
1377 bestimmt; daß es in der Nähe der altstädter Kilianskirche
gestanden, geht aus der vom I. 1551 aufbewahrten Notiz hervor,
es seien die Fenster an der Schule „vnder dem Beynhuße" gemacht,
auch wird es außerdem in der Corbacher Chronik ausdrücklich an
gegeben. " Sonst wissen wir von der Schule unter Lib. Schreiber
nichts weiter anzuführen, als daß 1547 einem „armen Studenten"
7 Alb. für ein Paar Schuh aus dem Almosenkasten verwilligt
wurden und daß die Besoldung des Rectors 15 Gulden ä 18 Alb.
betragen hat.
Schuler's Gesch. des Catech.-Untere., 1802). 3) Ioh. Trygophorus
(41542) hatte einen Catechismus verfaßt. In seinem Testamente heißt es
u. A.: »Meine nachgelassene Schrifften und Büchlein belangendt, also
nemlich meinen Catechismns, Cantiones" rc. Martini führt einen Cate-
chismus des Trygophorus an (Martini, Consp., p. 4). 4) Ein »Catechis -
m us" vom Past. NaucleruS zu Sachsenhausen »das buch meyner lere der
kynder zu Sassenhausen (Brief vom 1.1541). 5) Vom Past. Hallenstein
zu Helmighausen wird von den Visitatoren 1556 berichtet:„In catechi-
sando methodum Brentii secutus est; ut in Ecclesiis nostris harmonia
servetur docebit posthac iuxta praescriptum Lutheri, non tarnen pias
quaestiunculas Brentianas obliterabit.“ Brenz hatte mehre Catechismen
geschrieben; welcher bei uns gebraucht sei, kann nicht gesagt werden. Im
I. 1543 hatte Melanchthon den Catechismus von Brenz in besonders dazu
geschriebener Vorrede zur Einführung empfohlen (Bretschneider, Corp.
Reform., V., p. 274).
" Hiermit ist also wol die s. g. Currende in Corbach eingeführt, die bis an
das Ende des 18. Jahrh. Bestand gehabt hat. Leicht möglich jedoch, daß
-ste auch schon vor 1544 bestanden hat, da die Currenden in vielen deutschen
Städten bereits im 14. und 15. Jabrh. vorkommen (vgl. Stemler, Ab-
handl. von der Currende, Leipzig 1765, S.23. 26 ff.).
" Corbacher Chron., S. 150.
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