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scheinlich aber ist, daß der in demselben Jahre in der Kastenrech
nung erwähnte und mit einem Mütte Roggen besoldete „Daniel
der Schrieber" ein Unterlehrer gewesen ist. " Im I. 1551 werden
sicher schon zwei Lehrer, ein „Scholemeister senior" und ein „Schole-
meister junior", Henricus (1552 Henrich Hartwigs), erwähnt und
1552 wird bemerkt, Burgemeister und Rath hätten nach Ableben
des verstorbenen Schulmeisters einen andern Collegen empfohlen.
Ueber die in der Schule unter Grammateus vorgekommenen
Lectionen ist uns nur wenig bekannt. In der Kastenordnung vom
I. 1544 (Kirchl. Gesetzgeb., S. 38. 39. 41) wird gesagt, man solle
nach Absterben der gegenwärtigen Beneftciaten zwei oder mehr
Knaben in einer löblichen berühmten hohen Schule zum Studio
mit guten stipendiis halten. Doch sollen dieselbigen Knaben zuvor
zu Corbach etliche Jahre in die Schule gegangen sein — und
zuvor verhört werden, „ob sie Grammatica und artes triviales
wol können." Hiernach war also beabsichtigt, daß namentlich die
lateinische Sprache, Musik und Arithmetik (denn diese Gegenstände
verstand man hier wahrscheinlich unter den arte« triviales, wie dies
auch sonst wol vorkam (Hautz, Gesch. der Neckarschule in Heidelberg,
1849, S. 16)} getrieben werden solle. Daß dabei auch hauptsäch
lich auf Einübung von Religionskenntnissen gesehen worden sei,
versteht sich von der damaligen Zeit, wo die Schule hauptsächlich
im Dieuste der Kirche stand, von selbst. " Außerdem wurde da-
Küst er2Pf. Urkunden der Enser Kirche. In der ältesten Wald. Kirchen,
ordn. vom I. 1556 stehet noch „Custos" p. 97. Ueber Küster im 1.1440
zu Corbach vgl. Gesch. der Kilianskirche, S. 63.
"Es ist dieser Daniel wol sicher Christoph Daniel, der 1567 als Paedagogus
et Organista Corb., 1576 als Schuldiener (Saalb. des Almosentast, vom
1.1586) und noch 1578 als unterster Lehrer an der Schule zu Corbach
und zugleich als Organist vorkommt.
" Kurz nach Einführung der Reformation wurden im Walveckischen verschie
dene Catechismen als Lehrbücher gebraucht. 1) der große und kleine Ca-
techismus L uth er'ö (Urk. von Netze, 1540); der kleine Catechismus
Luther's (Kirchenordn., 1556), auch schreiben die Kirchen-Visi'tatoren 1558
einem Pfarrer vor „ut Catechismum Lutheri et non diversarn methodum
doceat“unt> empfehlen ihm 1565 den Catechismus Luther's „ut in ecclesiis
nostris harmonia servetur“. 2) Graf Wolrad empfiehlt zu Corbacb 1540
den Gebrauch des Catechismus von Melanchthon (abgedruckt in