14
Hartwigs, auf dessen Wunsch, dem Burgemeister und Rath zu Cor-
bach in demselben Jahre zu „einem Rector vnnd obersten Magister
der scholen" vor. Diesemnach stellte also der Magistrat die Lehrer
an. " Der Erfolg aber zeigt, daß keiner von beiden vorgeschlage
nen genommen wubde. Wir finden nämlich im I. 1544 in der
ersten Kastenrechnung verausgabt: „deut Schulmester" 2 Mütte
Roggen, und im I. 1545, 1546—1554 wird nun als „Ludimagi-
ster" ebendaselbst „Mag. Liborius" genannt. Die erste urkundliche
Nachricht zeigt also, daß nach Einführung der Reformation die
Besoldung der Lehrer aus dem Kirchenvermögen gegeben ist."
1. Mag." Liborius Schreiber war gebürtig aus Corbach
und nannte sich nach der Sitte damaliger Zeit entweder mit einem
lateinischen Namen „Scriba" oder mit einem griechischen „Gramma-
teus". Im I. 1517 lehrte er zu Cöln, einer damals blühenden
Universitätsstadt, die schönen Künste, wie aus eurem Briefe an ihn
von Conradus Klüppel oder Scipio, dem bekannten Verfasser einer
waldeckischen Geschichte, hervorgeht. Dieser schrieb: „Ex Corbachio
sexto idus Febr. 1517: Videris tu mihi non mediocri laude effe-
rendus: quippe qui philosophiae (quae vitae nostrae magistra est)
studiosus — virtutem bonarunique artium institutionem amas.“
Im I. 1525 war L. Schreiber Rector des Altars und der Capelle
unser lieben Frauen auf der Altstadt zu Corbach. Nach Varn-
hagen wird er um das I. 1530 bis vielleicht 1536 Schullehrer zu
Wildungen gewesen sein. Er verheirathete sich 1539 zu Wildun
gen; 1541 heißt er nach einer Nachricht im Arolser Archiv: „der
" So auch zu Stralsund im 16. Jahrh. Zober, Gesch. des Strals. Gymnas.,
1839, 1., S. 6.
"In früheren Zeiten erhielten die Schullehrer als halbe Kirchenbeamte die
Mittel zu ihrer äußeren Existenz auch von der Kirche. — Alte Vermächt
nisse bei den Kirchen und den aufgehobenen Klöstern nebst milden Stiftun
gen gaben die Mittel zur Besoldung her. Zober, zur Gesch. des Strals.
Gpmnas., 1839, I., S. 6. So gr'ößtentheils auch zu Hildesheim: Fischer,
Gesch. des Gymnas. Andrean. zu Hildesheim, 1862, S. 77.
"In Frankfurt scheint im 16. Jahrh, der Magistergrad auch für die Gehül
fen des Rectors nothwendige Bedingung gewesen zu sein. Helfenstein, die
Entwickelung des Schulwes. der freien Stadt Franks., 1858, S. 69. Die
Rectoren mußten „Magistri“ in früheren Zeiten sein. Müller, Gesch. der
Fürstenschule in Meissen, 1787, I., S. 3.