Full text: Geschichte des Gymnasiums zu Corbach (I.)

14 
Hartwigs, auf dessen Wunsch, dem Burgemeister und Rath zu Cor- 
bach in demselben Jahre zu „einem Rector vnnd obersten Magister 
der scholen" vor. Diesemnach stellte also der Magistrat die Lehrer 
an. " Der Erfolg aber zeigt, daß keiner von beiden vorgeschlage 
nen genommen wubde. Wir finden nämlich im I. 1544 in der 
ersten Kastenrechnung verausgabt: „deut Schulmester" 2 Mütte 
Roggen, und im I. 1545, 1546—1554 wird nun als „Ludimagi- 
ster" ebendaselbst „Mag. Liborius" genannt. Die erste urkundliche 
Nachricht zeigt also, daß nach Einführung der Reformation die 
Besoldung der Lehrer aus dem Kirchenvermögen gegeben ist." 
1. Mag." Liborius Schreiber war gebürtig aus Corbach 
und nannte sich nach der Sitte damaliger Zeit entweder mit einem 
lateinischen Namen „Scriba" oder mit einem griechischen „Gramma- 
teus". Im I. 1517 lehrte er zu Cöln, einer damals blühenden 
Universitätsstadt, die schönen Künste, wie aus eurem Briefe an ihn 
von Conradus Klüppel oder Scipio, dem bekannten Verfasser einer 
waldeckischen Geschichte, hervorgeht. Dieser schrieb: „Ex Corbachio 
sexto idus Febr. 1517: Videris tu mihi non mediocri laude effe- 
rendus: quippe qui philosophiae (quae vitae nostrae magistra est) 
studiosus — virtutem bonarunique artium institutionem amas.“ 
Im I. 1525 war L. Schreiber Rector des Altars und der Capelle 
unser lieben Frauen auf der Altstadt zu Corbach. Nach Varn- 
hagen wird er um das I. 1530 bis vielleicht 1536 Schullehrer zu 
Wildungen gewesen sein. Er verheirathete sich 1539 zu Wildun 
gen; 1541 heißt er nach einer Nachricht im Arolser Archiv: „der 
" So auch zu Stralsund im 16. Jahrh. Zober, Gesch. des Strals. Gymnas., 
1839, 1., S. 6. 
"In früheren Zeiten erhielten die Schullehrer als halbe Kirchenbeamte die 
Mittel zu ihrer äußeren Existenz auch von der Kirche. — Alte Vermächt 
nisse bei den Kirchen und den aufgehobenen Klöstern nebst milden Stiftun 
gen gaben die Mittel zur Besoldung her. Zober, zur Gesch. des Strals. 
Gpmnas., 1839, I., S. 6. So gr'ößtentheils auch zu Hildesheim: Fischer, 
Gesch. des Gymnas. Andrean. zu Hildesheim, 1862, S. 77. 
"In Frankfurt scheint im 16. Jahrh, der Magistergrad auch für die Gehül 
fen des Rectors nothwendige Bedingung gewesen zu sein. Helfenstein, die 
Entwickelung des Schulwes. der freien Stadt Franks., 1858, S. 69. Die 
Rectoren mußten „Magistri“ in früheren Zeiten sein. Müller, Gesch. der 
Fürstenschule in Meissen, 1787, I., S. 3.
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.