?57
dem Allmechtigen guitigen Gott Inn glücklichen Wollstand vnnd
einigkeit zu erhaltenn Vnnd vns semptlich zu E. G. vätterlichen
schütz vnderthenig vnnd trewlich befohlenn habenn E. G. endeliche
Erclerung hieruf vnderthenig erwartten.
Datum denn 16. Februarii Anno (15)75.
E. G.
vnderthenige Gehorsame vnd willig der Graueschaft
zu Waldeck Gemeine Ritterschaft vnd Landschaft.
(Aus einer alten Copie im Archiv.)
3.
1575, oder 1576.
Furschlege der Rethe, Superindenten vnnd Visita
toren, wo vnnd wilcher gestalt eine guit Particular-
Schole Inn der Herschaft Waldecken an gerichtet werden
möge.
Dieweill Corbach die heubtstadt: Auch vast Im mittel der
Herschaft gelegen, zudem eine bequeme Behausung Im Closter zur
Schuell vorhandenn, So wurde vor gutt, rathsam vnnd nützlich
Angesehenn, Die Schuell Ann denn orth geleget vnnd Im Closter
gehalten werde.
Vnnd damit mann des orts raum habenn vnnd disputation
zwischen denn hernn vnnd denn Stedden Corbach verhuetet werden
muge. Ist vor rathsam bedacht, Die Hern Ire Rethe vnnd Ge
saunten gehen Corbach abgefertiget vnnd einem Erbarnn Rath da
selbst solchs hettenn Anzeigen lassenn, Das Ire Gn. Jnenn vnnd
Jrenn Kindernn vornemlich zu wolffart. Auch der gantzen Land
schaft zu gutem ein guit Particular Schuell daselbst vnnd sonder
lich Im Obseruanten Closter Anzurichtenn vnnd zuuerordnenn
bedacht, Dieweill sie dann ohn das etzliche Schulmeistern besoldenn
müßen», So wäre Jrer Gn. begehren, Sie zu solchem Christlichem
löblichem notwendigem werck, Auch ftadtliche huilff vnnd befor-
derung leistenn wollten, Darzue auch Ire gn. einn Jder vonn
seinem orth vermuge einer Ordenung zuzuschiessenn vnnd die
vnderhaltung tragen zu helffen gemeint.