Full text: Geschichte des Gymnasiums zu Corbach (I.)

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sttäten. So bestimmt die Corbacher Kastenordnung vom I. 1544, 
wenn der Kasten gebessert würde, sollte man zwei oder mehr Knaben 
erwählen und mit ziemlichen guten Stipendiis vnd Steuer in einer 
namhaftigen Academie halten (Kirchl. Gesetzgebung von Carl 
Curtze S. 38). Doch sollen dieselbigen Knaben zuvor zu Corbach 
etliche Jahre in die Schule gegangen sein. Dieser Bestimmung 
gemäß erhielt 1582 I. Lösten 17 M. 3 Sch. 11 Pf. aus dem 
beneficio Huperti zu seinem Studio und ebenso 1583 28 M. = 
15 Gulden, jeden zu 18 Sch. Und im I. 1548 vermachte Burge- 
meister Joh. Brenne (f 1548) in seinem Testamente 300 Thlr., 
daß „von demselbigen einem frommen Studenten Auß des Tes 
tatoris Geschlecht oder. Im Fal darin Keiner dienlich befunden 
würde, einem andern Bürgerssohn zu Corbach, so sich zum Studio 
wol anschicket, zu Behuef und Volbringung seines studii gehandt- 
reicht werde". Im I. 1591 erhielt dies Stipendium Conrad 
Nymphius und 1601 Zach. Victor (Gesch. der Kiliansk. S. 285). 
Bei Gründung des Gymnasiums aber dachte man sofort da 
ran, auch einen Fond für Stipendiaten auf der Schule zu er 
richten. Den 24. Septbr. 1577 sagen die Grafen Wolrad und 
Josias, wenn aus den Gefällen des Klosters Berich etwas übrig 
bleibe, seien sie geneigt davon arme Knaben aus der Grafschaft, 
die zum Studiren fähig, als Stipendiaten unterhalten zu lasten. 
Und den 11. Juli 1578 wird gesagt, der Fond dazu sollte theils 
aus dem Ueberschuß der Einnahme vom Kloster Berich, theils aus 
Beiträgen aller Städte der Grafschaft errichtet werden, „damit 
man davon einige artige ingenia von Stipendiaten unterhalten 
und erziehen könnte". Im I. 1581 brachte fast denselben An 
trag der damalige Oeconomus der Schule, Joh. Limpergk, vor: 
„Zudem," sagt er, „wäre noettig vndt den studiis hochbeförderlich, 
das auch sonsten die Cloestern, wie iugleichen die Stedte der 
Graueschaft Waldegk, Auch Ire besondern Stipendiaten hetten 
(Sa. 22 Stipendiaten), deren muste Keiner aufgenommen werden, 
Er were dan zum wenigsten ad quartam classcm tauglich. Müsse 
auch daselbst vndt in oberen classib. 6 Jaare zubringen vndt in 
besten sich wol verhalten. Denselben vndt andern, so es begern 
würden, müsten Wohnungen im eolieg io vmb ziemliche gepure
	        
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