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Weil die Besoldung in damaliger Zeit geringe war, so hatte
man auch bei uns nichts dagegen, wenn die Lehrer dieselbe durch
Nebenverdienste zu verbessern suchten (Rüsel war Kastenschreiber),
wie dies anderwärts der Fall war 888 ). Freie Wohnung, wie sie
bei uns in der ersten Periode mehrere Lehrer hatten, erhielten in
älteren Zeiten häufig einzelne Lehrer auch anderwärts m ). Daß
den Lehrern bei uns auch freie Ueberfahrt ihrer Möbel rc. zuge
standen war, ist oben nachgewiesen.
S. g. Holzgeld scheint, nach einer Notiz der BericherOeco-
nomie-Rechnung v. I. 1607, aus der betr. Oeconomie-Kasie be
zahlt zu fein 885 ).
S. g. Lichtergeld ist wahrscheinlich schon in der frühesten Zeit
von den Schülern entrichtet, wenn gleich urkundlicher Beweis dafür
erst aus späterer Zeit beigebracht werden kann 888 ). Daß gleich
Anfangs Leuchter angeschafft waren, ist oben bemerkt.
IX. Stipendien.
Alsbald nach Einführung der Reformation war hier, wie
anderwärts, das Bedürfniß gefühlt, arme Schüler in ihren Stu
dien zu unterstützen. Zunächst in ihren Studien auf den Univer-
2 M ) Programm von Siegen 1855. S. 26.
m ) z. B. Rector und Conrector zu Wesel, Heidemann S. 8;
der Rector zu Herborn 1586, Prgr. 1863 S. 10.
888 ) Nach der Stuttgarter Schulordnung v. I. 1501 mußte
jeder Schüler des Winters 1 Scheit Holz oder überhaupt dafür
einen Karren voll, andere als Aequivalent 3 Schilling bezahlen,
was übrig blieb, erhielten die Lehrer. Prgr. der Schute zu Siegen
S. 25, Pfaff S. 17. Zu Soest brachte man es erst 1649 bei dem
Rathe dahin, daß die Schulstuben geheizt wurden; Wiese 323.
Holzgeld kommt vor: 1530 zu Lübeck, Deecke S. 17 ; 1560 zu
Stralsund, Zober I., 7, H., 5; zu Herborn zahlte bis 1564 jedes
Schulkind im Winter vierteljährlich 2 Pf. für Holz, Prgr. 1863
S. 7. Holzgeld wird erwähnt 1581 zu Frankfurt, 2 Batzen, Hel
fenstein 82; 1599 zu Caffel, Weber, Prgr. 1844 S. 53; zu Hil
desheim, Fischer S. 75.
286 ) Zu Stralsund brachten die Schüler Lichter mit, Zober
l., 43; Lichtgeld wird 1564 zu Herborn erwähnt, Prgr. 1863 S. 7;
zu Hildesheim, Fischer S. 75; zu Marienburg vf Purificationstag
1 Schilling oder 1 Licht vor 1 Sch., Prgr. ^