Dem Pedell mußte jeder Schüler halbjährig 4 Pf. geben
(Archiv).
Gewiß stoffen den Lehrern auch schon damals für kirchliche
Dienste, welche sie leisteten, Einnahmen zu, z. B. vom Singen bei
Hochzeiten 277 ), Leichenbestattungen 278 ). Urkundlich ist Beweis
dafür aber erst aus späterer Zeit beizubringen. Dieselbe Bemer
kung gilt von Jahrmarktsgeld 279 ). Da in späterer Zeit die
Lehrer s. g. Neuj ahrsgeld 289 ) erhielten, so rührt dies wahr
scheinlich vom s. g. Neujahrssingen, das in frühester Zeit stattge
funden haben wird, her. Wahrscheinlich sind auch schon in der
ersten Zeit des Gymnasiums die Lehrer von s. g. Sto lg ebühren
frei gewesen und die Geistlichen von Bezahlung des Schulgeldes,
wenn dies gleich erst in der späteren Zeit mit Sicherheit nachge
wiesen werden kann 28 *).
Da Privatstunden erwähnt werden (vrgl. oben), so ist mit
Sicherheit daraus auf s. g. Privatstundengeld zu schließen 28s ).
877 ) Im I. 1586 werden zu Herborn unter den Einkünften
für die Lehrer Hochzeitsgelder erwähnt; Prgr. 1663 S. 10; zu
Salzwedel gehörten zu dem Etat: Accidenzien bei Hochzeiten,
Wiese 238; 1586 zu Herborn, Prgr. 1863 S. IO.
278 ) Aus der engen Verbindung der Kirche und Schule ging
auch die alte Einrichtung hervor, daß die Leichen mit der ganzen,
halben- oder Viertelschule zu Grabe geleitet wurden, Ellendt, Gesch.
des G. zu Eisleben S. 128. Leichengelder kommen vor: 1528 zu
Braunschweig, Dürre S. 23. 50. 51; 1543 zu Osnabrück, Prgr.
1861 S. 16; 1560 zu Stralsund, Zober 6. 35, II., 14; 1570
zu Heidelberg, Hautz, Gesch. der Neckarschule S. 61; 1579 zu
Lübeck, Deecke S. 16; 1586 zu Herborn, Prgr. 1863 S. 10; 1589
zu Aschersleben von jeglichem funere 5 Gr., Vormbaum I., 640;
zu Torgau bis 1616, Wiese, 261; zu Nürnberg, Schultheß, Gesch.
d. Sch. z. N. S. 58; zu Marienburg in sehr früher Zeit, Prgr.
1864 S. 12; desgl. zu Elberfeld, Bouterwek S. 15.
279 ) Jahrmarktsgeld gaben früher die Schüler zu Wernigerode,
Kallenbach S. 22; zu Quedlinburg, Wiese 245.
28 °) Neujahrsgeld kommt vor z. B. zu Erfurt 1664, Wiese
280. 246; zu Gumbinnen, Prgr. v. I. 1865, Wiese XX.; zu
Wernigerode 1540, Kallenbach S. 34.
m ) Zu Stralsund genossen die Lehrer Befreiung von Stol-
gebühren, die Geistlichen dagegen von Schulgeld, Wiese 155.
882 ) Privatstunden in früherer Zeit z. B. in Verden, Prgr.
1859 S. 6. H s