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Lehrer erhielt von dem in seiner Clasie sitzenden ausländischen
Schüler 4, von dem inländischen zwei Schillinge Schulgeld.
Für das Einschreiben eines Fremden erhielt der Rector 1 Ort und
für das eines Inländers drei Schillinge (jeder Schilling zu 12 Pf.
berechnet). Bürgerkinder zu Corbach waren von Beidem fm 276 ).
gaben daselbst 1478 weniger als Reiche; 1528 Reiche jährlich
8 Mariengr., die übrigen Kinder 6. Dürre S. 21. 50. Nach
der Schulordnung zu Stuttgart v. I. 1501 gab jeder Schüler
vierteljährlich 4 Schilling (1 Sch. ungef. 2 */* Kr.); Progr. der
Schule zu Siegen 1855. S. 25; Pfaff S. 17. Zu Marienburg
betrug das Quatembergeld für den Schulmeister im 14. oder 15.
Jahrh. 4 Pf.; Prgr. 1864. S. 11. Zu Lübeck zahlten die Reichern
viertelj. 4, Wohlhabendere 3, Arme 2 Schillinge. Deecke S. 17.
Zu Ulm erhob man in alten Zeiten im Sommer 8, im Winter
12 Heller, Pfaff S. 17; zu Essen 1563 halbj. 4 rade Albus, Prgr.
Esten 1862 S. 2; zu Salzwedel wurde 1567 das Schulgeld bei
einer Theurung auf 1 Schill, vierteljährl. herabgesetzt, Wiese 236;
zu Aschersleben betrug es 1589 für jeden Knaben, Arme ausge
nommen, jährlich 6 Gr., Vormbaum, ev. Schulordnung I., 640;
zu Osnabrück betrug es jährlich im Ganzen 8 Schillinge, Prgr.
1861 S. 23. Zu Herborn gaben Stadtkinder devl Schulmeister
viertelj. 18 Pf., dem Baccalaur. 2 Pf. und alle Wochen 2 Stück
Brod, Prgr. 1863 S. 7. Im Pädagog zu Heidelberg gab kein
Schüler Schulgeld, Hautz, Gesch. des Pädag. zu Heidelb. S. 3;
zu Dnrlach erhielten die 2 obersten El. 1586 unentgeldlich Unter
richt, Vierordt S. 96; zu Osnabrück soll 1543 kein Schulgeld be
zahlt sein, Prgr. 1861 S. 16; zu Salzwedel wurde 1577 der
Unterricht unentgeldlich ertheilt, Wiese 289.
276 ) Zu Wesel war .1548 das Schulgeld für Einh ei mische
auf 10 Albus angesetzt. Wiese 367; zu Hildesheim 1559 halbj.
auf 3^/r Mgr., für Auswärtige höher, Fischer S. 75; zu Stralsund
zahlten die Stadtkinder 1560 kein Schulgeld, nur Fremde zahlten
12 Sch., Zober 1., 7, II., 4; zu Cassel zahlten Anfangs nur Aus
wärtige Schulgeld, Weber, Prgr. 1843 S. 67. 98; im I. 1599
jeder Einheimische 2 Alb., Auswärtige 4 Alb., Weber, Prgr. 1844
S. 53; zu Braunschweig 1596 Einheimische 6 Mgr., Auswärtige
8 Ggr., Dürre S. 51. Zu Dortmund war 1608 das Schulgeld
auf 3, dann auf 4 Schillinge gesetzt. Bürger machten auf un-
entgeldl. Unterr. Anspruch; Mellmann S. 15. Zu Torgau halten
bis 1616—18 Einheimische viertelj. 1 Gr., Auswärtige 2 Gr. zu
zahlen. Wiese 261; zu Hamburg zahlten nach der Schulordn. v.
I. 1634 Bürgerkinder vierteljährl. 3, Fremde 4 Schill.; Calm-
berg S. 119.