Full text: Geschichte des Gymnasiums zu Corbach (I.)

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Lehrer erhielt von dem in seiner Clasie sitzenden ausländischen 
Schüler 4, von dem inländischen zwei Schillinge Schulgeld. 
Für das Einschreiben eines Fremden erhielt der Rector 1 Ort und 
für das eines Inländers drei Schillinge (jeder Schilling zu 12 Pf. 
berechnet). Bürgerkinder zu Corbach waren von Beidem fm 276 ). 
gaben daselbst 1478 weniger als Reiche; 1528 Reiche jährlich 
8 Mariengr., die übrigen Kinder 6. Dürre S. 21. 50. Nach 
der Schulordnung zu Stuttgart v. I. 1501 gab jeder Schüler 
vierteljährlich 4 Schilling (1 Sch. ungef. 2 */* Kr.); Progr. der 
Schule zu Siegen 1855. S. 25; Pfaff S. 17. Zu Marienburg 
betrug das Quatembergeld für den Schulmeister im 14. oder 15. 
Jahrh. 4 Pf.; Prgr. 1864. S. 11. Zu Lübeck zahlten die Reichern 
viertelj. 4, Wohlhabendere 3, Arme 2 Schillinge. Deecke S. 17. 
Zu Ulm erhob man in alten Zeiten im Sommer 8, im Winter 
12 Heller, Pfaff S. 17; zu Essen 1563 halbj. 4 rade Albus, Prgr. 
Esten 1862 S. 2; zu Salzwedel wurde 1567 das Schulgeld bei 
einer Theurung auf 1 Schill, vierteljährl. herabgesetzt, Wiese 236; 
zu Aschersleben betrug es 1589 für jeden Knaben, Arme ausge 
nommen, jährlich 6 Gr., Vormbaum, ev. Schulordnung I., 640; 
zu Osnabrück betrug es jährlich im Ganzen 8 Schillinge, Prgr. 
1861 S. 23. Zu Herborn gaben Stadtkinder devl Schulmeister 
viertelj. 18 Pf., dem Baccalaur. 2 Pf. und alle Wochen 2 Stück 
Brod, Prgr. 1863 S. 7. Im Pädagog zu Heidelberg gab kein 
Schüler Schulgeld, Hautz, Gesch. des Pädag. zu Heidelb. S. 3; 
zu Dnrlach erhielten die 2 obersten El. 1586 unentgeldlich Unter 
richt, Vierordt S. 96; zu Osnabrück soll 1543 kein Schulgeld be 
zahlt sein, Prgr. 1861 S. 16; zu Salzwedel wurde 1577 der 
Unterricht unentgeldlich ertheilt, Wiese 289. 
276 ) Zu Wesel war .1548 das Schulgeld für Einh ei mische 
auf 10 Albus angesetzt. Wiese 367; zu Hildesheim 1559 halbj. 
auf 3^/r Mgr., für Auswärtige höher, Fischer S. 75; zu Stralsund 
zahlten die Stadtkinder 1560 kein Schulgeld, nur Fremde zahlten 
12 Sch., Zober 1., 7, II., 4; zu Cassel zahlten Anfangs nur Aus 
wärtige Schulgeld, Weber, Prgr. 1843 S. 67. 98; im I. 1599 
jeder Einheimische 2 Alb., Auswärtige 4 Alb., Weber, Prgr. 1844 
S. 53; zu Braunschweig 1596 Einheimische 6 Mgr., Auswärtige 
8 Ggr., Dürre S. 51. Zu Dortmund war 1608 das Schulgeld 
auf 3, dann auf 4 Schillinge gesetzt. Bürger machten auf un- 
entgeldl. Unterr. Anspruch; Mellmann S. 15. Zu Torgau halten 
bis 1616—18 Einheimische viertelj. 1 Gr., Auswärtige 2 Gr. zu 
zahlen. Wiese 261; zu Hamburg zahlten nach der Schulordn. v. 
I. 1634 Bürgerkinder vierteljährl. 3, Fremde 4 Schill.; Calm- 
berg S. 119.
	        
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