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ihrer Sckulen entrichtete Jahresbeitrag in den Oeconomie - Rech
nungen mit verrechnet. Der Gehalt betrug nun
des Prorectors — 100 Fl., an Korn 10 M.
4 Mtz., an Hafer 6 M.
d. Lehrers d. 3. Cl. 70 - - -
6 -
-
- 3 -
- - - 4. - 52 - - -
7 -
-
- 2 -
- - - 5. - 52^/2- - -
5 -
14 - „ -
- 4 -
- - - 6. - 40 - - -
3 -
8 - -
- 2 -
- - V 7. - 32 - - -
6 -
-
- 4 -
- - - 8. - 24 - 18 Alb.
2 -
(1594) 27 ^'2 Fl.- -
3 -
256).
256 ) Die Fruchtbesoldung scheint für alle Jahre
Jj
nicht ganz
feststehend gewesen zu lern. Im 1.1505
u. 1597 betrug fte:
1. für den Prorector (Rector) an Korn 12 Mtt., an Hafer 6 Mtt.
2. - - Lehrer an der 3. El. -
- 8
- - -
4 -
3. - - - - - 4. - -
- 6
4 -
4. - - - - - 5. - -
- 6
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4 -
5. - - - - - 6. - -
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3 -
6. - - - - - 7. - -
- 6
- -
4 -
7. - - - - - 8. - -
- 4
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Im I. 1606 empfing:
1. der Rector 100 Fl.,
12 Mtt. Korn, 6 Mtt. Hafer,
2. der Conreclor 70 -
8 -
- 4
3. Tertianorum Praes. — 40 -
— -
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4. Quarlanorum Praef.— 54 -
8 -
- 4
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5. Quintanorum Praef.— 52 1 /s
10 -
- 4
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6. Sextanorum Praef. — 40 -
6 -
- 4
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7. Septimanorum Praef. 32 -
6 -
- 4
- -
8. Octavanorum Praef.— 30 -
6 -
- 2
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Vrgl. S. 71.
Zur Zeit des Mittelalters war die Schule, wie bekannt, enge
mit der Kirche verbunden und bezog davon die Besoldung. Als
aber allmälig der Versuch gemacht wurde, die Schule von der
Kirche loszureißen, mußten von den politischen Behörden die Schul
besoldungen erbeten werden. Im südlichen Deutschland findet sich
die erste Spur dieser Sitte 1443 zu Nördlingen, wo der Stadt
rath dem Rector 32 Gulden rhein. als Verehrung bewilligte.
Ruhkopf S. 258—261. Erst durch die Reformation wurde in
Bezug auf die Gehalte der Lehrer, welche bis dahin in der Regel
von der Kirche hergegeben wurden, eine Aenderung hervorgebracht,
wenn gleich ein Theil der Besoldung immer noch von der Kirche
besorgt wurde. Aber freilich die Gehalte waren zunächst nur ge
ringe, ein Rector in den mittleren Städten mußte sich gewöhnlich
mit 20, 30 Guldeit begnügen. Ruhkopf S. 335—337. Hautz,