Full text: Geschichte des Gymnasiums zu Corbach (I.)

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meister vnd Rahtt daselbst onweigerlich folgen vnd von dannen- 
hero Jeder Zeit vnd nach Nieder-Wildungen Ferners verschafft 
werden sollen, wie dan auch Zu behuff der Schulen zu Mengerck- 
hausen Järliches aus viell berührten Berichschen Gesellen vnd 
sonderlich Zu Alten Stette aus Johan Mogs Hoffe Zehn mütt, 
aus Jonas Schmincken Hoff Zehen mütt, aus Josten Haußmans 
Hoff zehen mütt, aus Johan Widdigen Hoff zwei mütt, vnd aus 
Thebesen Ruffen von Bahsdorff drey mütt, thut in Summa viertzig 
vnd drey mütt partim, daselbst hinfallen vnd derselben schulen 
Järlichs zugelegt werden sollen, 
Da Jegen haben sich berürtte Vnsere vntersaffen vnd liebe 
getrewen Bürgermeister vnd Rahtt von Niddern Wildungen dahin 
erbotten vnd verpflichtet, das sie aus schuldiger vnterthenigkeit vnd 
gehorsamlicher Willfahrung, vor vnd Jegen ein solche gnedige vnd 
Jährliche Provision, einen newen Baw vnd aller maßen solcher 
von dem Erbaren vnd Wohlgelartten vnserm Keetore vnd lieben 
getrewen Mag'«*™ Henrich Daubern dabevor angeben vnd beschrie 
ben worden, Zu behuff der schulen daselbst, ohn alle Wiederrede 
vnd Zu beförderung dieses Christlichen Werks den nechsten zu 
Werck richten lassen, Zu dem Jährlichs von vnd aus des Kastens 
daselbst vffkünftten vnd ein kommen Neuntzig Floren an gelde, 
oder aber siebentzig fünff gülden vnd acht mütt Partim, beneben 
vier Kasten gartten hierzu schiessen, So dan berührtten Vnserm 
kieetori durch die von Niddern Wildungen vier Clafttern Brenn- 
holtz Jeder Zent zu legen vnd für seine Wohnung stellen wollen. 
Alles sonder Arglist vnd gefehrtte, vnd von ihnen vns deswegen 
zurückgestellten Heee>8. Vhrkundlich desen allen haben Wir 
Frantz p. v. Wir Margret« p. obgemeld, zu mehrer Sicherheit, 
Vnser Jnsiegell an diesen Brieff wissentlich thun hangen. So ge 
schehen Zu Altten Wildungen den neunten Aprilis Anni Tausent 
fünfhundert achtzig und vnd Sechs. 
Frantz Margret« 
Graff zu Waldeck p. Gräffin vnd Witwe zu Waldeck. 
(L 8.) (L. S.) 
Diese vom Grafen Franz und der Gräfin Margareta getrof 
fenen Bestimmungen gaben jedoch zu mehrfachen Verhandlungen
	        
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