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Jost Ritter, 9. D. 4. Mai 1598: wegen des Gr. Wilhelm
Ernsts zu W.: Melchior Licaula, Arnold Langemann; wegen der
Gr. Christ, u. Wolr.: George von Dalwigk, A.Holm., Jost Ritter,
v., George Speirman.
Aus den verrechneten Einkünften wurden verschiedenartige
Ausgaben bestritten:
1. L ehrerbesold ungen. Die Lehrer erhielten ursprünglich,
dem Abschied vom 17. August 1577 zuwider, nur Geldbesoldung,
regelmäßige Fruchtbesoldung daneben ist erst im I. 1593 einge
treten 232 ). So lange die Besoldung reine Geldbesoldung war,
bestand der Gehalt des Rectors jährlich in 172 Gulden (ä 27 Alb.),
der des Conrectors in 120, der des Lehrers an der 2. Classe
sollte betragen 100, der des Lehrers an der 3. Classe bestand in
90 252 253 ), an der 4. Cl. in 60, an der 5. Cl. in 70, an der 6. Cl.
in 60, an der 7. Cl. in 50, an der 8. Cl. in 45 G. 25 Alb.,
der des Schreiblehrers in 40 Gulden 2 ^). Rach Bestimmung v.
14. Juli 1578 sollte der Gehalt zu rechter Zeit quartaliter aus
gezahlt werden. Im I. 1586 wurde von 2 gräfl. Linien insofern
eine bedeutende Aenderung mit den Einkünften von Berich vor
genommen, als ein Theil derselben zur Unterhaltung der Schulen
252) 1579/80 erkaufte der Rector von der Oeconomie 12 Mütte
Korn, je zu 2 Thlr. = 32 Fl.; 5 Mütte Conr. Salignac. 1581
der Rector 26 Mütte 7 Metzen, jede 6 Metzen 1 Thlr., der Conr.
Jungmann 14 Mütte 5 Metzen. Schon 1590 bekamen aber
Lehrer zu Mengeringhausen und Wildungen Fruchtbesoldung aus
Bericher Gefällen.
253) Der erst seit Ostern 1581 angestellte Lehrer an der
3. Classe, M. Scribonius, erhielt den Gehalt des Lehrers der
2. Classe, nämlich 100 Gulden.
2 ") Im I. 1584 wird bemerkt, der Lehrer an der 5. Classe,
Conr. Welther, erhalte für die Arbeit in der Schule 70 Gulden,
für das Kirchengesänge (1586 pro exercitio Musices figuratae)
10 Gulden, in Summa 80 G. und der Lehrer an der 8. Cl.,
Engelb. Vierort, 60 Gulden. Der Prorector R. Lange erhielt
1588 u. 1589 an Jahrbesoldung 160 Gulden und versah dabei
die Stelle eines Rectors. Er war 1586 mit einem Gehalt von
110 Gulden berufen. 1590 erhielt der Rector 160 Gulden, 1595
und desgl. 1597 der Conrector 120, der Praes. Tertiae cl. 100,
Quartae 80, Quintae (cum exerc. mus. fig.) 80, Sext. 60, Sept. 50,
Oct. et Org. 60, der Pedellen Besoldung war 10 Gulden.