So auch die älteste Schute zu Corbach, wenn dies gleich urkund
lich erst aus dem 16. Jahrhundert nachgewiesen werden kaun
(Varnh., Wald. Gesch., I., 406).
Zweiter Abschnitt.
Die städtische Schule nach Einführung der Reformation bis
zur Gründung des Gymnasiums. 1543—1578.
Es ist besannt, daß die Reformatoren, insbesondere Luther,
es recht wohl erkannten, daß sie in der Schulbildung der Jugend
eine Stütze für das Bestehen und die weitere Fortbildung ihres
Werkes suchen müßten. Sie waren deshalb auf Verbesserung des
Schulwesens eifrigst bedacht. 30 Schon 1524 ermahnte Luther in
seinem berühmten Sendschreiben an die Bürgermeister und Raths
herren der deutschen Städte, christliche Schulen aufzurichten und
zu erhalten/' und 1528 gab Melanchthon seinen Unterricht der
Visitatoren, dessen letzter Abschnitt.„von den Schulen" als die erste
protestantische Schillordnung anzusehen ist. 33
Als nun die Reformation in Waldeck durch seine erleuchteten
Regenten gar bald (im Allgemeinen von 1521- 29) Eingang ge
funden hatte," so war es natürlich, daß sie aüch bei uns, wie
anderwärts, 3 ' sofort auf die Schulen ihren Einfluß ausübte. In
einer wahrscheinlich 1525 vom Grafen Philipp dem Aelteren und
Philipp dem Jüngeren gegebenen Ordnung über Examination der
Pastöre rc. heißt es voll den Schulen: „Dieweil! bey unseren
Zeitten die kinderschulenn so gentzlich verfallenn vnrldt vffgestellet
werden, So wollen wir das Burgermeyster vnndt Ratt Inn vnn-
3 " Gräfe, die deutsche Volksschule, III., 1850, S. 168 ff. Korber, Gesch. der
Pädag., S. 107. Helfenstein, das Schulwes. Frankfurts, 1858, S. 57. 58.
31 Luther's Werke, Thl. 1l., S. 804. v. Raumer, Gesch. der Pädag., 1843,
1., S. 150 ff.
33 Vgl. Melanchthon's Kirchen- u. Schulordn. Herausgeg. von K. Weber.
1844.
33 Varnh., Eins, der Reform., 1817, S. 16. C. Curtze, die Kirchenverf. des
Fürftenth. Waldeck, 1850, S. 45 ff.
" Müller, Gesch. der Fürsten- und Landschule zu Meisten, 1787, I., S. 7.
Schultheiß, Gesch. der Schulen in Nürnberg, 1853, S. 12. Heiland, a. a«
O., S. 7. Zober, Gesch. des Stralsunder Gvmnas., 1839, 1., S. 1.